Ausbildungswege zur Kosmetikerin

18.02.2020
Foto: Olena Hromova/Shutterstock.com

Um den Traumberuf Kosmetikerin ausüben zu dürfen, braucht man keine seriöse Ausbildung – um ihn zu beherrschen aber schon. Wir liefern einen Überblick über die Erfolg versprechendsten Ausbildungsformen, über welches Wissen eine Kosmetikerin verfügen sollte und welche Berufsbezeichnungen bloß Marketing-Gags sind.

Nirgendwo anders lässt sich der Leidenschaft für Beauty, Mode und Styling mehr Ausdruck verleihen als im Traumberuf Kosmetikerin. Die Möglichkeiten und Angebote, diesen Beruf zu erlernen und sich hierfür zu qualifizieren, sind in den letzten Jahren unüberschaubar angewachsen. Aber auch neue Gesetze und Verordnungen verunsichern die Branche zunehmend. Was ist anerkannt? Bin ich gut ausgebildet und vorbereitet? Oder muss ich demnächst noch mal von Grund auf neu beginnen? Umso mehr stellt sich die Frage, welche Ausbildung denn die richtige ist: Was ist letztendlich anerkannt und welche Urkunden dienen nur zur Dekoration im Institut?

Anerkannte Abschlüsse

Zwei Fakten sind zunächst wichtig:

  1. Die Berufsbezeichnung „Kosmetikerin“ ist in Deutschland nicht geschützt.
  2. Der Beruf „Kosmetikerin“ ist seit 2002 ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Seit 2015 besteht außerdem die Möglichkeit, sich als Kosmetikmeister zu qualifizieren.

Hier beginnt der Spagat zwischen Anspruch und Realität. Kosmetikerin ist eine nicht geschützte Berufsbezeichnung. Das bedeutet, dass sich jede Kosmetikerin nennen darf. Entsprechend groß ist das Spektrum der Qualifikationen: von keiner Ausbildung, über Seminare von wenigen Wochen bis hin zur staatlich anerkannten Ausbildung von einem bis drei Jahren.

Gleiches gilt für die Bezeichnung von Abschlüssen. Auch hier sind der Kreativität der Anbieter keine Grenzen gesetzt. Beautyspezialist, Derma-Kosmetikerin, Skin-Expert oder Diplom-Kosmetikerin sind nur einige Beispiele von Abschlüssen, die keinen adäquaten Wissensstand garantieren und folglich auch nicht anerkannt sind. Ergänzend sei erwähnt, dass die Verwendung von „irreführenden“ Bezeichnungen wie Diplom-Kosmetikerin verboten ist.

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