Antragsfrist 31. Oktober 2021: Überbrückungshilfe III Plus fängt die Einbußen Ihres Instituts auf

27.09.2021
Foto: Mabeline72/shutterstock.com

Es sind unsichere Zeiten für Kosmetikinstitute: Lockdown, 3-G oder 2-G-Modell, je nach aktueller Infektionslage ändern sich die Vorgaben für die Betriebe. Zudem ist die Lage mit Blick auf Herbst und Winter nur schwer einzuschätzen. Umso wichtiger ist es für Salons, sich finanziell eine solide Grundlage zu bewahren und Ausfälle möglichst wieder auszugleichen.

Eine Möglichkeit dazu bietet sich Salonbetreiberinnen durch die Überbrückungshilfe III Plus. Das bisherige Unterstützungsangebot wurde durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nochmals verlängert, die Antragsfrist endet nun Ende Oktober. Diese Chance sollten so viele Salons wie nur möglich nutzen, um gestärkt durch den Rest des Jahres zu kommen. Hier gibt es aktuell noch Luft nach oben, wie das Handelsblatt Ende August berichtete, haben derzeit ca. weniger als die Hälfte der Kosmetik- und Friseursalons die Überbrückungshilfe in Anspruch genommen. Zeit, einmal die Vorgaben, Chancen und Besonderheiten der Überbrückungshilfe genau unter die Lupe zu nehmen.

Auf dem Prüfstand: Wie hoch waren die Umsatzeinbußen?

Kosmetikinstitut, Spa, Friseur oder Restaurant: Grundsätzlich können Unternehmen verschiedener Branchen von der Förderung profitieren. Denn antragsberechtigt sind bei der Überbrückungshilfe III Plus “Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020 sowie Start-ups, die bis zum 31. Oktober 2020 gegründet wurden, gemeinnützige Unternehmen, kirchliche Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen.” Doch selbst große Spa- oder Beauty-Salonketten können von der Unterstützung aufgrund der massiven Auswirkungen der Pandemie auf die Branche profitieren. Ausschlaggebend sind hier die Ausnahmen bei der Umsatzgrenze, denn diese gilt nicht für Unternehmen, die direkt von den Lockdowns betroffen waren. Wichtig zur Antragstellung ist, dass die Unternehmen Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in den Monaten des Förderzeitraums Juli 2021 bis September 2021 im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 belegen können. Für die Monate zuvor, also von November 2020 bis Juni 2021 greift die vorangegangene Überbrückungshilfe III. Sowohl Erst- als auch Änderungsanträge für beide Programme können noch bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden. Nachfolgende Informationen gelten für die Überbrückungshilfe III Plus.

Du siehst die Vorschau

Sind Sie Premium- oder Digital-Abonnent? Dann melden Sie sich mit Ihrem my BEAUTY FORUM Konto an, um diesen Inhalt sehen zu können.

Noch kein BEAUTY FORUM Konto?

Abonnenten benötigen ein persönliches Konto, um geschützte Online-Inhalte sehen zu können. Bitte führen Sie die Registrierung durch.

Registrieren

Test-Abonnement
Sie können unser Angebot auch 3 Monate kostenfrei testen.

Mitgliedschaft testen

Anmelden

Mit bestehendem Benutzerkonto anmelden.

Jetzt anmelden

Das könnte Sie auch interessieren

Mehr aus der Rubrik Unternehmensführung