Weiterbildung zur Heilpraktikerin: Die Lizenz zum Heilen

07.05.2019
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Hautkrankheiten selbst diagnostizieren und behandeln? Als Heilpraktikerin ist Ihnen das erlaubt – eine wertvolle Ergänzung zur Tätigkeit als Kosmetikerin, die zusätzlichen Umsatz und volle Terminkalender bringt. Doch Vorsicht! Um wirklich fundiertes Wissen zu erhalten, sollten Sie bei der Wahl der Schule genau hinsehen und die Ausbildung nicht unterschätzen.

Mehr und mehr Kosmetikerinnen verlassen die klassische Kosmetik und spezialisieren sich auf den Bereich Medical Beauty. Doch Akne, Rosacea etc. sind Krankheitsbilder und damit befindet man sich hier im Grenzbereich zur Ausübung der Heilkunde, die nur Ärzten und Heilpraktikern erlaubt ist. Ein Grund mehr, sich als Kosmetikerin mit der Ausbildung zur Heilpraktikerin zu befassen!

Mehr Kompetenz – mehr Rechte?

Bei vielen Hautproblemen stößt man mit rein kosmetischen Mitteln als Kosmetikerin an seine Grenzen und wird mit Behandlungsresistenzen konfrontiert. Das Thema Faltenunterspritzung und andere invasive Maßnahmen sind verlockend und motivieren dazu, sich in den Bereich der Heilkunde zu begeben.

Doch entspricht dies dem Heilpraktikerberuf im ursprünglichen Sinn? Betrachten wir die Situation einmal aus verschiedenen Blickwinkeln.

Es gibt in Deutschland nur zwei gesetzlich anerkannte Heilberufe: den Arzt und den Heilpraktiker. Nur sie dürfen die Heilkunde eigenständig ausüben. Im Sinne des Gesetzes bedeutet dies: Diagnosen stellen und Therapien durchführen. Der Heilpraktiker darf dies im Rahmen bestimmter gesetzlicher Bestimmungen.

Die Heilpraktikerverbände sehen es mittlerweile kritisch, wenn die Erlaubnis zur Heilkunde nur angestrebt wird, um be-stimmte Behandlungen im kosmetisch/ästhetischen Bereich durchführen zu dürfen. Der Heilpraktiker muss nämlich den hohen ethischen Anforderungen seines freien Heilberufs zu dienen und alles vermeiden, was dem Ansehen seines Berufsstandes schadet. Kosmetische Behandlungen gehören jedoch nicht zur Heilkunde im klassischen Sinn.

Zwei Einsatzgebiete

Aber was ist Heilkunde eigentlich genau? Laut dem Gesetzestext ist Heilkunde „jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen [...]“

Das Berufsbild des Heilpraktikers scheint sich daher in zwei Bereiche zu trennen:

1. Der ästhetisch arbeitende Heilpraktiker, der beispielsweise seine Schwerpunkte in den Bereichen Faltenunterspritzung, chemische Peelings etc. hat.

2. Der klassische Heilpraktiker, der Körper und Seele als Gesamtsystem betrachtet. Seinem Verständnis nach entstehen Krankheiten und Leiden durch eine Störung dieses Gesamtsystems.

Können diese beiden Bereiche aber wirklich so strikt getrennt werden? Wie ist dies zum Beispiel bei der Akne, der Rosacea, den Erkrankungen des atopischen Formenkreises etc.? Da finden wir eine Störung des Gesamtsystems; es handelt sich um Krankheiten. Der Mensch muss als Einheit betrachtet werden, um erfolgreich therapiert werden zu können. Kenntnisse in Anatomie, Physiologie, Pathologie und Pathophysiologie sind unbedingt notwendig.

Hier ist es von großem Vorteil, eine gute Heilpraktikerausbildung absolviert zu ha-ben, um überhaupt zu erkennen, dass es sich zum Beispiel um systemische Krankheiten handelt, sonst sind Behandlungserfolge oft nur von kurzer Dauer.

Qualifizierte Ausbildung

Die Heilpraktikerausbildung hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Schulmedizinisches Wissen, naturheilkundliche Therapien, pharmakologische Kenntnisse, Theorie und Praxis sind wichtige Elemente für die Überprüfung beim Gesundheitsamt und für die spätere berufliche Tätigkeit.

Eine gute Schule vermittelt nicht nur theoretisches Wissen und hat z.B. eine Lehrpraxis zum Erlernen der praktischen Tätigkeiten. Videoanalysen zur Selbstkontrolle runden ein modernes Lehrkonzept ab. Eine Ausbildung mit tiefem schulmedizinischem Wissen, kombiniert mit naturheilkundlichen Therapien ist optimal.

Genügend Zeit für die Ausbildung – also mindestens zwei Jahre – ist essenziell, denn das Wissen und die Kompetenz, welche der Beruf des Heilpraktikers fordert, lassen sich nicht in Crashkursen erzielen.

Folgende Voraussetzungen müssen für die Ausbildung erfüllt werden:

  • Alter mindestens 25 Jahre.
  • Mindestens Hauptschulabschluss.
  • Aufenthaltserlaubnis für die BRD.
  • Sauberes polizeiliches Führungszeugnis.
  • Keine schweren psychischen Erkrankungen.
  • Keine berufsbehindernden Krankheiten.

Wie und wo wird geprüft?

Die Prüfung beziehungsweise Überprüfung (im Amtsdeutsch) wird durch das für den Heilpraktikeranwärter zuständige Gesundheitsamt durchgeführt. Das ist bundesweit so und richtet sich im Allgemeinen nach dem Wohnort des zu Überprüfenden.

Die Überprüfung besteht derzeit aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und wird zweimal pro Jahr, meist im März und Oktober, durchgeführt und kann mehrmals wiederholt werden.

Auswahl der Schule

Welche Ausbildungsformen und welche Schulformen gibt es, was sollte man bei der Schulauswahl beachten?

Für die Auswahl der richtigen Schule sind diese Kernfragen wichtig:

  • Ist es eine Präsenzschule, Fernschule oder eine Kombination?
  • Wie ist die Gruppengröße?
  • Wie ist die Qualität Schulungsunterla-gen?
  • Gibt es Praxisunterricht wie Injektion, In-fusion, Untersuchungstechniken?
  • Wie hoch sind die Kosten? Was sind die Inklusivleistungen?
  • Wie sind die Vorbereitungen auf die schriftliche und mündliche Überprüfung?
  • Ist eine spezielle Prüfungsvorbereitung dabei?
  • Sprechen sich die Dozenten genügend ab bzgl. der Lerninhalte?
  • Gibt es die Möglichkeit Probeunterricht zu besuchen?
  • Werden naturheilkundliche Methoden vorgestellt?
  • Gibt es eine klare Struktur, an der sich der Schüler orientieren kann?
  • Werden Lerntechniken vermittelt?
  • Wird auf den einzelnen Schüler einge-gangen?
  • Habe ich die Möglichkeit, versäumten Unterricht kostenfrei nachzuholen?

Dauer und Kosten

Meist wird diese Ausbildung berufsbegleitend absolviert. Im Durchschnitt benötigen Teilnehmer der Ausbildung insgesamt rund 500 Unterrichtsstunden – je nach Lerntempo können es jedoch auch 700–800 werden.

Die Kosten für eine Präsenzausbildung schwanken je nach Inklusivleistungen und Anzahl der Unterrichtszeiten erheblich. Man sollte gut vergleichen, denn oftmals sind die günstigen Angebote mit weniger Leistungen verbunden.

Vor allem die Praxisanteile wie Injektionen, Infusionen oder körperliche Untersuchungen oder die spezielle Prüfungsvorbereitung müssen bei günstigen Angeboten oftmals als Extraleistung gebucht werden. So beginnen die Angebote bei solchen Anbietern zwar oft bei 3.500 €, können jedoch durch die Zusatzleistungen teurer werden als eine Ausbildung für 10.000 €, bei der sämtliche Leistungen bereits im Preis inklusive sind.

„Eine Heilpraktikerausbildung erfordert Disziplin und Energie, der Lohn sind Wissen und Kompetenz.“

Welche Schulform ist besser?

Was ist nun besser: Fernschule oder Präsenzunterricht? Da geht meine Meinung eindeutig zum Präsenzunterricht. Der direkte Kontakt zum Dozenten, die Möglichkeit der Kommunikation in der Medizinersprache und der direkte Austausch mit den Mitschülern ist von großem Vorteil. Man kann sich in der Schule voll auf den Stoff konzentrieren und wird nicht durch Telefon, Kunden, Familie abgelenkt. Im Präsenzunterricht kann immer ein Praxisbezug sofort hergestellt und Praxis geübt werden.

Außerdem ist es wichtig daran zu denken, dass der Lernstoff auch vertieft werden muss. Das bedeutet, es muss zwischen den einzelnen Schultagen genügend Zeit sein, den Stoff zu vertiefen. Hier hat sich mein Konzept für Selbständige sehr bewährt. Unterricht einmal im Monat ein Wochenende über zwei volle Tage, somit hat der Lernende dann wieder 4 Wochen(enden) Zeit, den Stoff zu vertiefen. Eine Heilpraktikerausbildung erfordert außerdem Disziplin und Energie, der Lohn sind Wissen und Kompetenz.

Rose Steffen - Die Autorin ist Heilpraktikerin und Kosmetikerin mit Schwerpunkt auf dermokosmetischen Behandlungen, Anti-Aging und Problemhaut.

www.rose-steffen.de

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