Hygiene-Weiterbildung für Kosmetikerinnen

05.11.2020
Foto: Hellmut Ruck GmbH

Hygiene ist ein zentraler Punkt des Gesundheitsschutzes – nicht erst seit Corona. Dennoch hat die weltweite Pandemie die Bedeutung von Hygienemaßnahmen mehr ins Bewusstsein aller gerückt. Überall, wo Menschen behandelt werden, gilt eine Vielzahl von rechtlichen Vorgaben, also auch im Bereich Kosmetik, Fußpflege und Podologie. Umso wichtiger ist es, dass Sie immer auf dem neuesten Stand sind, um auch Ihre Kunden zu schützen. Dabei kann eine Weiterbildung im Hygiene-Bereich helfen. Da es hierzu selten spezifische Kurse gibt, kann ein Exkurs in einem anderen Bereich sinnvoll sein.

Für Podologen Pflicht ...

Podologen sind an die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) gebunden, da sie medizinisch indizierte Behandlungen durchführen und in ihrer Praxis Medizinprodukte verwenden. Dieses gesetzliche Regelwerk beinhaltet zahlreiche Vorgaben, besonders in Bezug auf die Aufbereitung der In-strumente bzw. Medizinprodukte.
So verlangt der Gesetzgeber an dieser Stelle, dass jeder, der Medizinprodukte aufbereitet, über die nötige Sachkenntnis verfügen muss. Diese Sachkenntnis nach MPBetreibV kann über eine geeignete Ausbildung wie zum Beispiel die Podologie-Ausbildung oder einen Sachkundekurs erlangt werden. Die Kurse haben einen Stundenumfang von 40 Unterrichtseinheiten, müssen genau definierte Inhalte vermitteln und schließen mit einer Prüfung ab.

... für Institute wichtig

In den Ausbildungen zur Kosmetikerin werden oft nicht alle Kenntnisse, die für die Sachkunde notwendig wären, vermittelt. Die Anzahl der Unterrichtsstunden im Fach Hygiene ist in der Regel nicht ausreichend, um alle Bereiche vollständig abzudecken. Insbesondere Themen wie praxisrelevante Erreger, deren Übertragungswege und entsprechende Schutzmaßnahmen werden häufig nicht besprochen. Diese Wissenslücken gilt es zu schließen.
Es stellt sich die Frage, ob Kosmetikerinnen einen Sachkundekurs gemäß MPBetreibV brauchen, um hygienisch gut gerüstet zu sein. Die MPBetreibV gilt nicht für Kosmetikerinnen, gleichwohl erwarten die Gesundheitsämter, dass auch im Kosmetikinstitut hygienisch einwandfrei gearbeitet wird und die Hygieneverordnungen eingehalten werden.

Umfassendes Hygienewissen

Es wäre sicherlich nicht richtig, alle Kosmetikerinnen unter den Generalverdacht zu stellen, sie hätten nur unvollständiges Hygienewissen. Aus Sicht der Gesundheitsbehörden ist es aber verständlich, hier einen Maßstab vorzugeben, an dem sich alle orientieren können.
Durch die Absolvierung eines Sachkundekurses und die anschließenden Kenntnisprüfung ist gewährleistet, dass alle Bereiche der Hygiene umfassend vermittelt und die Lerninhalte auch verstanden wurden.
Hygiene-Sachkundekurse werden von verschiedenen Veranstaltern angeboten, die in der Regel fachgruppenspezifische Schwerpunkte setzen. Bei der Auswahl eines Kurses sollte deshalb darauf geachtet werden, für welchen Personenkreis der Kurs gedacht ist. Idealerweise findet man einen Kurs, der genau auf das eigene Berufsbild zugeschnitten ist.

Was wird geschult?

Neben der korrekten Desinfektion und Sterilisation der Instrumente spielen in jedem Praxisbetrieb auch die Raum- und Flächenhygiene eine zentrale Rolle. Nicht zu vergessen die Dokumentation. Durch Erlangung der nötigen Sachkenntnis ist man bei einer Praxis- oder Institutsbegehung durch die Gesundheitsbehörden auf der sicheren Seite.
Ein Sachkundekurs nach MPBetreibV umfasst 40 Unterrichtseinheiten, die in zwei Module aufgeteilt werden können. Je nach Anbieter und räumlichen Möglichkeiten werden die Abläufe auch praktisch geübt. Die Inhalte der beiden Kurse können beispielsweise in dieser Form aufgeteilt werden:

Modul 1:
Mikrobiologische Grundlagen (Erreger und Übertragungswege)
Desinfektionsmittel (Auswahlkriterien, Wirkspektrum, Anwendungshinweise)
Haut- und Händehygiene/Wund-antiseptik
Persönlicher Schutz (Schutzhandschuhe, Einmalhandschuhe, Mund-Nasen-Schutz)
Hygiene im Behandlungsraum,
Risikoeinstufung und Aufbereitung der Instrumente
Dokumentation der Aufbereitung
Hygieneplan

Modul 2:
Rechtliche Grundlagen (MPG, MPBetreibV, BioStoffV)
Berufsspezifische Vorgaben (Hygieneverordnungen, berufsgenossenschaftliche Regeln)
Chargenbezogene/arbeitstägliche/periodische Prüfungen der bei der Aufbereitung zum Einsatz kommenden Geräte
Erstellen von Arbeitsanweisungen
Durchführung von Einweisungen/ Schulungen
Am Ende jedes Moduls erfolgt in der Regel als Nachweis der erfolgreichen Teilnahme eine schriftliche Kenntnisprüfung. Der modulare Aufbau eines Sachkundekurses macht es möglich, dass die beiden Kursteile auch unabhängig voneinander besucht werden können.

Darauf sollten Sie achten

Kosmetikerinnen sind in einem podologisch ausgerichteten Kurs mit Sicherheit sehr gut aufgehoben, denn das grundlegende Hygie-
nemanagement ist in Kosmetik, Fußpflege und Podologie gleich. Für die kosmetische Fußpflege und Kosmetik kann es sogar ausreichend sein, nur Modul 1 zu absolvieren.
Empfehlenswert ist es, vor Buchung eines Kurses bei den zuständigen Behörden die genauen Anforderungen abzufragen. In unserem Beispiel werden den Teilnehmern in Modul 1 alle Werkzeuge an die Hand gegeben, um eine Keimverschleppung wirksam zu unterbinden und für die Begehung durch die Gesundheitsbehörden gewappnet zu sein.
Wichtig ist ebenfalls, dass Hygieneabläufe praktisch geübt werden und die Gruppengröße überschaubar bleibt, damit den Schülern bei der Arbeit im Hygieneraum über die Schulter geschaut werden kann.

Up to date bleiben

Die Anforderungen in der Hygiene verändern sich laufend. Es gibt neue Erkenntnisse, Gefahren und Risiken werden neu bewertet. Deshalb ist auch die Sachkunde kein Wissen, das einmal erworben auf ewige Zeiten Bestand hat.
Auffrischungen der Sachkunde sind deshalb wichtig und sollten nicht nur auf Verlangen der Behörde, sondern auch aus eigenem Interesse erfolgen. Solche „Updates“ werden oft als 1-Tages-Kurse angeboten und sollten mindestens alle fünf Jahre auf dem Fortbildungsplan stehen.
Bislang gibt es noch keine rechtlichen Vorgaben, wann eine Auffrischung erforderlich ist. Sein Hygienewissen aktuell zu halten, ist aber auf jeden Fall sinnvoll und dient dem eigenen wie auch dem Schutz der Kunden.

Friederike Fütterer
Die Diplom-Biologin und ausgebildete Heilpraktikerin hat langjährige Unterrichtserfahrung in den Fächern Anatomie, Physiologie, Hygiene und Mikrobiologie. Sie ist Dozentin sowie Schulleiterin an der Schule für Podologie in Neuenbürg.

Das könnte Sie auch interessieren

Mehr aus der Rubrik Unternehmensführung