Ihr Recht in Corona-Zeiten: Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit

30.09.2021
Foto: DesignRage/Shutterstock.com

Für Unternehmen, die wie Kosmetikstudios körpernahe Dienstleistungen anbieten und während des zweiten Lockdowns ihre Türen ab November 2020 geschlossen halten mussten, stellte sich die Frage, inwieweit diese Betriebsschließungen verhältnismäßig waren. Hier gab es eine ganze Reihe von Verfahren, die allesamt im einstweiligen Rechtsschutz ergangen sind.

Du siehst die Vorschau

Sind Sie Premium- oder Digital-Abonnent? Dann melden Sie sich mit Ihrem my BEAUTY FORUM Konto an, um diesen Inhalt sehen zu können.

Noch kein BEAUTY FORUM Konto?

Abonnenten benötigen ein persönliches Konto, um geschützte Online-Inhalte sehen zu können. Bitte führen Sie die Registrierung durch.

Registrieren

Test-Abonnement
Sie können unser Angebot auch 3 Monate kostenfrei testen.

Mitgliedschaft testen

Anmelden

Mit bestehendem Benutzerkonto anmelden.

Jetzt anmelden

Das könnte Sie auch interessieren

Mehr aus der Rubrik People & Business