Für Unternehmen, die wie Kosmetikstudios körpernahe Dienstleistungen anbieten und während des zweiten Lockdowns ihre Türen ab November 2020 geschlossen halten mussten, stellte sich die Frage, inwieweit diese Betriebsschließungen verhältnismäßig waren. Hier gab es eine ganze Reihe von Verfahren, die allesamt im einstweiligen Rechtsschutz ergangen sind.
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