Seit Sie Ihr Institut wieder öffnen dürfen, müssen Sie die Daten Ihrer Kunden speichern, damit im Zweifel Infektionsketten mit dem Coronavirus besser nachverfolgt werden können. Aber welche Anforderungen stellt der Gesetzgeber genau und welche Daten müssen überhaupt gespeichert werden – und in welcher Form? Diese und weitere Fragen beantwortet uns der Datenschutzexperte Haye Hösel im Gespräch.
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