Verschreibungspflicht gefordert

11.12.2019

DGBT | Am 13. November wurde im Landgericht Bochum das Urteil im ersten Prozess gegen eine 29-jährige Kosmetikerin und Influencerin gefällt, die aufgrund unsachgemäßer Behandlung mit Hyaluronsäure in 36 Fällen der schweren Körperverletzung und des Betruges angeklagt war. Das Gericht bestätigte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, die Angeklagte habe ästhetische Behandlungen ohne erforderliche Qualifikationen durchgeführt und verurteilte die junge Frau heute zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren sowie einer Geldstrafe von 36.000 Euro.

Damit unterstreicht das Gericht die Forderung der Deutschen Gesellschaft für ästhetische Botulinum- und Fillertherapie e.V. (DGBT), die Fillerbehandlung ausschließlich in die Hände von approbierten Ärztinnen und Ärzten mit spe­zieller Fortbildung zu legen. Zudem plädiert die DGBT e.V. dafür, eine Verschreibungspflicht für Hyaluronsäure-Filler einzuführen, um die Patientensicherheit zusätzlich zu steigern.

www.dgbt.de

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