Energie-Zuschuss

26.01.2023
Foto: WKO; Jiri Hera/Shutterstock.com

Am 28. September 2022 hat die Bundesregierung den Energiekostenzuschuss für Unternehmen als Teil des Anti-Teuerungspakets präsentiert. Dieser soll die erhöhten Preise bei Strom, Erdgas und Treibstoffen für energieintensive Unternehmen und gewerbliche Vereine abfedern. So soll der Wirtschaftsstandort in der aktuellen Krise gesichert und die Wettbewerbsfähigkeit bestmöglich erhalten werden. Abgewickelt wird der Energiekostenzuschuss von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws).

Förderfähigkeit: Der Energiekostenzuschuss richtet sich an energieintensive, gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen und unternehmerische Bereiche von gemeinnützigen Vereinen. Als energieintensiv gelten Unternehmen, deren jährliche Energie- und Strombeschaffungskosten sich auf mindestens drei Prozent des Produktionswertes belaufen. Nicht förderungsfähige Unternehmen sind unter anderem energieproduzierende und mineralölverarbeitende Unternehmen oder die land- und forstwirtschaftliche Urproduktion.

Um kleinere Unternehmen sowie unternehmerische Bereiche von gemeinnützigen Vereinen zu unterstützen, entfällt lediglich bei Jahresumsätzen bis 700.000 Euro das dreiprozentige Energieintensitätskriterium.

Als Förderkriterium setzen Förderungswerber bis 31.3.2023 Energiesparmaßnahmen im Bereich der Beleuchtung und Heizung im Außenbereich.

Förderbare Energieträger sind Strom, Erdgas und Treibstoffe (Benzin und Diesel).

Der förderfähige Zeitraum umfasst die Zeit von 1. Februar bis 30. September 2022.

Die 4 Förderstufen im ­Überblick

Basisstufe (Stufe 1) – Energiekostenzuschuss für Strom, Erdgas und Treibstoffe bis maximal 400.000 Euro:

In Stufe 1 werden für Strom, Erdgas und Treibstoffe eigene Berechnungsgrundlagen angeboten. Jeweils die Preisdifferenz zwischen 2021 und 2022 wird mit 30 Prozent gefördert. Die Förderhöhe orientiert sich am Verbrauch 2022 beziehungsweise an einer Hochrechnung der Daten aus 2021 (für jene, die den Verbrauch technisch nicht konkret nachweisen können) und beträgt pro Unternehmen maximal 400.000 Euro.

Berechnungsstufe 2 - Energiekostenzuschuss für Strom und Erdgas bis maximal zwei Millionen Euro:

Voraussetzung für den Zuschuss in Stufe 2 ist mindestens die Verdoppelung der Preise für Strom und Erdgas. In diesen Fällen werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit maximal 30 Prozent gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt zwei Millionen Euro pro Unternehmen. Treibstoffe können hier nicht gefördert werden.

Berechnungsstufe 3 - Energiekostenzuschuss für Strom und Erdgas über die Berechnungsstufe 2 hinausgehende Förderungen bis maximal 25 Millionen Euro:

Ab Stufe 3 müssen die Unternehmen darüber hinaus einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten vorweisen können. Die maximale Förderhöhe beträgt pro Unternehmen bis zu 25 Millionen Euro.

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Berechnungsstufe 4 - Energiekostenzuschuss für Strom und Erdgas. Über die Berechnungsstufe 3 hinausgehende Förderungen für besonders betroffene Sektoren und Teilsektoren bis maximal 50 Millionen Euro:

In Stufe 4 werden nur ausgewählte Branchen nach dem befristeten Krisenrahmen unterstützt. Hier sind maximale Zuschüsse pro Unternehmen bis zu 50 Millionen Euro möglich.

Zusätzlich zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen werden analog der Förderrichtlinie „Energiekostenzuschuss für Unternehmen“, Kleinst- und Kleinbetriebe auf Basis des UEZG im Rahmen eines Pauschalfördermodells gefördert. Herangezogen werden die Energiekosten des Unternehmens 2022 und diese sollen halbiert werden (optional: Verdoppelung der Energiekosten 2021). Davon werden 30 % pauschaliert nach Stufen gefördert. Die Zuschusshöhe nach der Pauschalierung beträgt mindestens 300 Euro (dies entspricht 2.000 Euro Energiekosten) und maximal 1.800 Euro (bei 12.000 Euro Energiekosten).

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