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Viele Kosmetikerinnen und Kosmetiker schätzen die Fortschritte im Bereich der apparativen Kosmetik. Es stellt sich aber immer wieder die Frage: Welche Dienstleistungen dürfen sie (noch) durchführen, und ab wann handelt es sich um eine Heilbehandlung mit der Konsequenz, dass diese nur Heilpraktikern und Ärzten vorbehalten ist?
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