Rechtliche Rahmenbedingungen mobiler Dienstleistungen

10.01.2018
Foto: Hellmut Ruck GmbH

Das Kundenverhalten und die Kundenbedürfnisse haben sich gewandelt: Es wird heutzutage erwartet, dass die Kosmetikerin in zeitlicher Hinsicht flexibel ist. Die meisten Kundinnen sind berufstätig, arbeiten Vollzeit und wünschen sich Termine, die sie nach Feierabend wahrnehmen können. Und auf Grund des demografischen Wandels – die Kundinnen werden immer älter und sind mitunter nicht mehr so mobil – wird von Kosmetikerinnen und Fußpflegerinnen auch erwartet, dass sie ihre Dienstleistungen außer Haus durchführen.

Wachsende Nachfrage

Um diese Nachfrage zu erfüllen, hat die Anzahl der Fußpflegerinnen und der Kosmetikerinnen, die mobile Services anbieten und Hausbesuche machen, stark zugenommen. Vielleicht haben Sie selbst auch schon mit dem Gedanken gespielt, mobile Dienstleistungen anzubieten? Grundsätzlich kann jeder, der die Vor­aus­setzungen für kosmetische Dienstleistungen oder Fußpflege erfüllt, diese auch als mobile Services anbieten, sei es nun im Seniorenheim oder bei den Kunden daheim. Es empfiehlt sich aber, bestimmte Rahmenbedingungen einzuhalten.

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