Hygiene im Kosmetikinstitut

02.06.2021
Foto: DianaShilovskaya/Shutterstock.com

Krankheiten vorzubeugen und Gesundheit zu erhalten, ist das Ziel aller hygienischen Maßnahmen. Die Frage „Ob und warum Hygiene?“ stellt sich nicht. Es geht darum, welche Hygienemaßnahmen für einzelne Bereiche jeweils erforderlich sind. Kosmetikexpertin Waltraud Böhme klärt auf.

Hygiene bedeutet „vorbeugen“. Es geht darum vorzubeugen, dass Krankheiten und Infektionen gar nicht erst entstehen. Unter dem Begriff „Infektion“ versteht man die Ansteckung durch eingedrungene Krankheitserreger, die eine lokale oder allgemeine Störung des Organismus zur Folge hat. Die Infektionsmöglichkeiten sind vielfältig (siehe Zusatzinfos online). Keime können vom Behandler auf den Kunden, vom Kunden auf den Behandler und von Kunde zu Kunde übertragen werden. Eine besonders große Gefahr stellen Viruserkrankungen wie Hepatitis B und C, HIV und nun das Coronavirus dar, um nur einige Beispiele zu nennen. Gegen viele Infektionskrankheiten gibt es inzwischen Impfstoffe, zum Beispiel gegen Hepatitis B. Bei anderen Infektionskrankheiten hilft nur das strikte Einhalten von Vorsichtsmaßnahmen. Deshalb gilt: In jedem Kosmetikinstitut sind Hygieneregeln zu befolgen. Ein Hygieneplan ist im Institut zwingend notwendig.

KosmetikerInnen unterliegen der Hygieneverordnung. Diese ist für gewerbsmäßig ausgeführte Tätigkeiten am Menschen bindend. Sie definiert, wann welche Mittel zur Desinfektion oder Sterilisation anzuwenden sind und auf welche Bereiche sich die Vorgaben erstrecken. Das Einhalten der jeweiligen Hygieneverordnung ist verpflichtend. Nachlässigkeit gefährdet Kunden und Behandler.

Ausführliche Infos zur Hygieneverordnung finden Sie auf unserer Internetseite (siehe Hinweis).

Allgemeine Anforderungen

Hygieneverordnungen betreffen alle Personen, die bei der Ausübung ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit Geräte, Instrumente oder Gegenstände anwenden, die bestimmungsgemäß oder auch unbeabsichtigt die Haut oder Schleimhaut ihrer Kundinnen und Kunden verletzen können.

Im Bereich Kosmetik betrifft es alle Tätigkeitsmerkmale. Die Vorsichtsmaßnahmen dienen sowohl dem Schutz der Kunden als auch dem Schutz des Personals. Jeder Kunde hat Anspruch auf eine Dienstleistung, die dem hygienischen Standard entspricht, und jeder Mitarbeiter hat Anspruch auf ungefährdetes Arbeiten. Oft genügen winzigste Tropfen Blut, um schwerwiegende Erkrankungen zu verbreiten.

Krankheitserreger wie Viren, Bakterien oder Pilze können auf unterschiedlichen Wegen übertragen werden, zum Beispiel über die Hände, nicht fachgerecht aufbereitete Instrumente oder über verunreinigte Gegenstände und Arbeits- oder Ablageflächen. Infektiöse Personen sind nicht als solche zu erkennen. Aus diesem Grund sollte in jedem Fall immer vorsorglich gehandelt werden.

Spezielle Anforderungen

Neben allgemeinen Hygieneregeln gelten im Kosmetikinstitut spezielle, hygienische Anforderungen. Dazu gehören vor allem:

  • Saubere Arbeitsräume mit arbeitsplatznaher Möglichkeit zum Waschen und Desinfizieren der Hände sind Voraussetzung.
  • Ein Handwaschbecken, ausgestattet mit Flüssigseife, Desinfektionsmittel, Einmalhandtüchern und Abwurfbehälter, muss vorhanden sein. Das Becken sollte sich nicht in unmittelbarer Nähe der Behandlungseinheit (Infektionsgefahr durch Spritzwasser, Verbreitung von Keimen) befinden.
  • Instrumente dürfen nicht in der Nähe der Behandlungseinheit aufbereitet werden (Keimgefahr).
  • Arbeits- und Ablageflächen sowie der Fußboden im Arbeitsbereich müssen glatt, fugenarm, leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Ablageflächen sind nach der Benutzung mit einem zugelassenen Flächendesinfektionsmittel zu desinfizieren. Der Fußboden (kein Teppichboden) ist mindestens einmal an jedem Arbeitstag feucht zu reinigen.
  • Behandlungsstühle sind nach jedem Kunden zu desinfizieren und mit neuen Laken und Handtüchern zu bestücken.
  • Eine Lösung zur Flächendesinfektion ist jeden Tag frisch anzusetzen. Oft vergessen: Täglich frische Lappen verwenden!
  • Verunreinigungen durch Blut oder andere Körperflüssigkeiten sind sofort mit einem in geeignetem Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch aufzunehmen. Anschließend ist die verunreinigte Fläche gründlich zu desinfizieren.
  • Die Toilettenanlage ist mit einem Handwaschbecken sowie mit einem Flüssigseifen- und Einmalhandtuch-Spender einschließlich Abwurfbehälter auszurüsten. Mülleimer benötigen einen Deckel, der sich per Fußpedal oder per Bewegungssensor öffnen lässt. Müll ist jeden Tag zu entsorgen. Alle scharfen und spitzen Gegenstände sind in einer festen Box zu entsorgen.
  • Verletzungsgefährliche Abfälle dürfen, auch wenn sie desinfiziert sind, nur in einer Verpackung, die jegliche Verletzungsgefahr ausschließt, in den Abfall gegeben werden. Ansonsten bleiben abfallrechtliche Regelungen unberührt.
  • In jedes Institut gehört ein Verbandskasten.

Zudem sind vor jeder Tätigkeit, die bestimmungsgemäß zu einer Verletzung der Haut oder Schleimhaut führt, die Hände zunächst gründlich mit Flüssigseife zu waschen und mit Einmalhandtüchern zu trocknen. Anschließend ist eine hygienische Händedesinfektion zur Keimverminderung an den Händen unter Verwendung chemischer Desinfektionsmittel (vorzugsweise auf Alkoholbasis), durchzuführen. Vorgegebene Vorgehensweisen (Ablauf und Einwirkzeiten) sind zu beachten. Es gelten Standards mit vorgegebener Reihenfolge für die sogenannte „Einreibemethode“. Einen Fachbeitrag dazu gibt es auf Seite 48 ff.

Schmuck ist vor Aufnahme der Tätigkeiten abzulegen. Bei Verunreinigungen der Hände mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten ist diese Kontamination mit einem mit Händedesinfektionsmittel getränkten Einmaltuch zu entfernen und eine gründliche Händedesinfektion anzuschließen. Bei Tätigkeiten, bei denen es zu kleinen Hautverletzungen kommen kann, muss mit Handschuhen gearbeitet werden, zum Beispiel. bei der manuellen Ausreinigung. Auch bei der Fußpflege sind geeignete Einmalhandschuhe und ein Mundschutz verpflichtend.

Empfehlungen zum Verhalten bei Verletzungen, Beispiele für Infektionsmöglichkeiten sowie Infos zum Umgang mit Instrumenten und Wäsche finden Sie auf unserer Internetseite (siehe Hinweis).

Weitere Infos zum Thema „Hygiene im Kosmetikinstitut“ finden Sie hier.

Zum Begriff

Hygieia, so wurde im antiken Griechenland die Göttin der seelischen und körperlichen Gesundheit genannt und entsprechend verehrt. Das Synonym „Die Vorbeugende“ sagt eigentlich fast alles über Begriffe wie Hygiene und Hygieneregeln aus. Durch geeignete Maßnahmen Krankheiten vorzubeugen und Gesundheit zu erhalten, war schon immer, lange bevor uns das Virus Covid-19 ereilt hat, das Ziel aller hygienischen Maßnahmen. So hat in unserer heutigen Zeit der Begriff nichts an Bedeutung verloren. Im Gegenteil: Die Lehre der Vor-beugung und Vermeidung von Krankheiten ist bedeutsam und kosmetisch relevant wie nie zuvor.

Ein Rückblick

Eigentlich unglaublich: So alt der Begriff „Hygieia“ ist, so hat sich aber die moderne Hygiene erst in den vergangenen 150 Jahren so richtig entwickelt. Es dauerte, bis man über Räucherungen im Mittelalter zu den ab etwa 1840 gelten Theorien und Entdeckungen kam, die alle die Sterblichkeit senkten.

Die Geschichte geht über Ignaz Semmelweiß (1818-1865) der mit dem Waschen der Hände mit Chlorkalk-Lösung ein Übertragen von „Leichengift“ verhindern konnte. Es folgten die ersten Schutzimpfungen und schließlich, um nur einige Etappen zu nennen, als nächster Meilenstein die Entdeckung des Penicillins.

Beispiele für Infektionsmöglichkeiten
  • Direkte Infektion: von Mensch zu Mensch.
  • Indirekte Infektion: Übertragung durch Zwischenmedium. (zum Beispiel Instrumente)
  • Kontaktinfektion: Übertragung durch Berührung.
  • Tröpfcheninfektion: Übertragung durch Husten, Niesen, Sprechen.
  • Schmierinfektion: Übertragung durch Verschmieren. (zum Beispiel unsachgemäßes Ausreinigen)
  • Anflugkeime: hautfremde Keime nisten sich in der hauteigenen Keimflora ein.

Verhalten bei Verletzungen

Sollte es zu Verletzungen des Personals mit am Kunden angewandten Instrumenten kommen, so sollte durch Druck auf das umliegende Gewebe die Blutung über mindestens eine Minute gefördert werden. Anschließend ist die Wunde einer intensiven antiseptischen Spülung zu unterziehen.

Bei Kontamination der Augen sollte eine intensive Spülung mit Wasser erfolgen. In jedem Fall sollte ein Arzt aufgesucht werden.

Alle Verletzungen sind zu dokumentieren. Bei begründetem Verdacht auf eine Infektion, sollte umgehend die Notfallambulanz des nächstgelegenen Krankenhauses aufgesucht werden. Generell empfiehlt sich wegen der zum Teil bei der Berufsausübung bestehenden Infektionsgefahr eine Impfung gegen Hepatitis B.

Infos zur Hygieneverordnung

Maßgebend bei der Hygieneverordnung ist die jeweilige Fassung des betreffenden Bundeslandes. In der Hygieneverordnung gibt es Vorgaben für unterschiedliche Bereiche.

Da es bei kosmetischen Behandlungen oft zu Verletzungen (gewollt oder ungewollt) der Hautschutzbarriere kommt oder diese Schutzbarriere zumindest geschwächt wird, ist auf besonders sorgfältiges und hygienisches Arbeiten zu achten. Nur so können Infektionen vermieden werden. Die Einhaltung hygienischer Standards ist Grundvoraussetzung einer jeden kosmetischen Behandlung und für den Besuch eines Kosmetikinstituts überhaupt. Denn Kunden berühren Gegenstände wie Türklinken, Treppengeländer und Ähnliches. Die Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten sind also in der Hygieneverordnung genau definiert und geregelt. Dazu werden die jeweiligen Zielgruppen und das Ziel der Verordnung benannt. Allgemeine Hygieneanforderungen sind ebenso wie konkrete und klare Vorgaben in dieser Verordnung festgelegt. Dabei können Hygieneverordnungen von Bundesland zu Bundesland durchaus etwas unterschiedlich in den Formulierungen sein.

Diese jeweils relevante Hygieneverordnung dient als Basis für einen Hygieneordner/Plan, der in jedem Institut vorhanden sein sollte. In diesen Hygieneordner gehört neben der aktuellen Hygieneverordnung auch ein Desinfektionsplan für das gesamte Institut. Ein weiterer Bestandteil sind die Protokolle für die Sterilisation.

Einmal jährlich soll eine Unterweisung beziehungsweise Belehrung für die Mitarbeiter des Instituts in Sachen Hygiene erfolgen. Das ist ebenfalls zu dokumentieren und abzuheften.

Wäsche

Die im Institut anfallende Wäsche ist separat von privater Wäsche zu waschen und zu lagern. Zu empfehlen sind spezielle Hygienewaschmittel, die jedoch nicht vorgeschrieben sind. Generell wird

Praxiswäsche bei mindestens 60 Grad Celsius gewaschen. Dies gilt sowohl für Handtücher als auch für Berufsbekleidung. Die Berufsbekleidung ist täglich zu wechseln, bei Verschmutzung sofort.

Instrumente

Instrumente werden desinfiziert, gereinigt und gegebenenfalls sterilisiert. Desinfektion bedeutet, Mikroorganismen mit geeigneten Mitteln (siehe zum Beispiel Liste des Robert-Koch Instituts) bis auf die hitzestabilen Dauerformen abzutöten oder zu inaktivieren, sodass sie keine Infektionskrankheiten mehr verursachen können. Die Aufbereitung der Instrumente erfolgt mit einem geeigneten Desinfektionsmittel in einer Wanne oder im Ultraschallbad. Ein Einsprühen reicht nicht aus. Danach sind die Instrumente unter klarem Wasser abzuspülen, gegebenenfalls nachzureinigen und zu trocknen. Wichtig: Die Reinigung erfolgt immer nach der Desinfektion, um ein mögliches Verletzungsrisiko an kontaminierten Instrumenten auszuschließen. Instrumente, die die Haut verletzen, sind zu sterilisieren. Alternativen sind steril verpackte Einwegmaterialien, zum Beispiel Skalpellklingen oder Blutlanzetten. Vorher sind die zu sterilisierenden Gerätschaften zu desinfizieren und zu reinigen. Die Sterilisatoren sind halbjährlich und nach Reparaturen mit Bioindikatoren auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Für diesen Vorgang empfehlen sich Autoklaven, die mit heißem Wasser-dampf arbeiten. Über alle Sterilisationsvorgänge ist ein Protokoll zu führen (siehe Hygieneordner).

Foto: Autorin
Waltraud Böhme

Die gelernte Kosmetikerin und Heilpraktikerin ist Mitinhaberin und Geschäftsführerin der Elite Fernakademie für Kosmetik und Wellness. www.elite-fernakademie.de

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