Alle Inhalte zum Thema NiSV

Artikel Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen – kurz NiSV – wurde am 19. Oktober 2018 vom Bundesrat verabschiedet. Sie wird am 31.12.2020 in Kraft treten, nachdem am 5.12.2018 die Bundesregierung den Änderungswünschen des Bundesrates zugestimmt hat. Der Experte für apparative Kosmetik Martin La Fontaine beantwortet hier die wichtigsten Fragen zur NiSV.
Artikel Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen – kurz NiSV – beschäftigt die Beautybranche. Grund genug, sich die Verordnung einmal genauer anzusehen. In Teil 1 unserer neuen Serie erklärt der Experte für apparative Kosmetik Martin La Fontaine, worum es genau geht, welche Fristen Sie beachten müssen und welche Meldepflichten Sie haben.
Artikel Am 19. Oktober 2018 hat der Bundesrat dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Verordnung zum Schutz nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) zugestimmt – ­allerdings mit einigen Änderungen. Hier lesen Sie die wesentlichen Inhalte des Verordnungsentwurfs in der Fassung des Bundesratsbeschlusses.
Artikel Die Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) soll am 31. Dezember 2018 in Kraft treten. Sie soll regeln, welche fachlichen Kenntnisse die Anwender bestimmter Kosmetikgeräte haben müssen und welche Nachweise bei den zuständigen Behörden zu erbringen sind. Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer fasst die wesentlichen Inhalte zusammen und erklärt, was Sie beachten müssen.