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(Stand: 21.
Alle Inhalte zum Thema NiSV
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Überlegungen zur Verordnung – Als Kosmetikerin Katharina Patrini das erste Mal vor etwa vier Jahren von der Ankündigung der NiSV in ihrer abonnierten Fachzeitschrift las, dachte sie: „Was soll das Ganze?“, und legte den Artikel erst einmal zur Seite. Bis die Verordnung in Kraft trete, wäre noch viel Zeit. Doch die Zeit rückte immer näher und schließlich musste sie sich doch mit dem Thema auseinandersetzen.
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Laut einer Pressemitteilung des Verbands Deutsche Gesellschaft für EU Konformität e.V.
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Seit dem 31. Dezember 2020 sind für Kosmetikerinnen und Heilpraktiker bestimmte nichtmedizinische Anwendungen verboten. Ab dem Stichtag gilt nach der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) der sogenannte Arzt-vorbehalt. Was Sie beachten müssen, lesen Sie hier.
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Der Heilpraktikerberuf ist nicht zuletzt seit dem Brandbrief des Münsteraner Kreises stark in die Kritik gekommen. Rufe nach seiner Abschaffung wurden laut. Einschränkungen im Behandlungsangebot von Heilpraktikern wurden auf den Weg gebracht und im Schnellverfahren umgesetzt. Dazu gehören neben der Eigenbluttherapie auch invasive Geräteanwendungen, die der NiSV unterliegen.
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Die NiSV fordert in § 3, Absatz 2, dass Geräteanwender/-innen ein Gerätebuch für ihre Anlagen/Geräte führen. Der VCP hat eine Vorlage für ein Gerätebuch erstellt. Diese ist hier als Download verfügbar.
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Zum 31. Dezember 2020 tritt die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nicht-ionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) in Kraft. Was sie für Kosmetikerinnen bedeutet, erklärt uns Lutz Kranepuhl, Geschäftsführer einer Kosmetikakademie in Berlin.
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Die ab dem 31.12.2020 geltende Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) nimmt ordentlich Fahrt auf. Mittlerweile ist klar, welche Behörden für die Überwachung der Einhaltung der Verordnung zuständig sind, wie die Fachkundeschulungen aussehen und wer sie anbieten darf. Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer über den aktuellen Stand.
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Es folgt eine weitere Frage für den Fachkundenachweis zur NiSV.
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Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen – kurz NiSV – beschäftigt die Beautybranche. Grund genug, sich die Verordnung einmal genauer anzusehen. In Teil 6 unserer Serie erklärt der Experte für apparative Kosmetik Martin La Fontaine, was und wie Sie dokumentieren müssen.
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Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen – kurz NiSV – beschäftigt die Beautybranche. Grund genug, sich die Verordnung einmal genauer anzusehen. In Teil 5 unserer Serie erklärt der Experte für apparative Kosmetik Martin La Fontaine, welche Anforderungen an den Betrieb des Geräts erfüllt werden müssen.
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Hier lesen Sie eine Auflistung der Punkte aus der NiSV § 3 Absatz 1.
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Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen – kurz NiSV – beschäftigt die Beautybranche. Grund genug, sich die Verordnung einmal genauer anzusehen. In Teil 2 unserer Serie erklärt der Experte für apparative Kosmetik Martin La Fontaine, welche Geräteanwen-dungen von der NiSV betroffen sind.
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Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen – kurz NiSV – beschäftigt die Beautybranche. Grund genug, sich die Verordnung einmal genauer anzusehen. In Teil 4 erklärt der Experte in apparativer Kosmetik Martin La Fontaine, welche Technologien und Anwendungen nach dem 31. Dezember 2020 nur noch von Ärzten angewendet werden dürfen.
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Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen – kurz NiSV – beschäftigt die Kosmetik-Branche. In unserer Serie erklärt der Experte für apparative Kosmetik Martin La Fontaine, welche Anforderungen und Fachkunde zur Anwendung der von der NiSV betroffenen Geräte nötig ist und welche Ausnahmen es gibt.