Ganzheitliche Personalisierung-Software

10.07.2025
Foto: CardIrin/Shutterstock.com

Softwarelösungen sind entscheidend für die Personalisierung von Hautpflege, insbesondere bei der adjuvanten Behandlung spezifischer Hautindikationen. Die exakte Quantifizierung der Wirkungen kosmetischer und pharmazeutischer Inhaltsstoffe bleibt jedoch eine Herausforderung. Warum sie das ist und welche Lösungsansätze es gibt, schauen wir uns hier in Teil 2 des Artikels an. 


Softwarelösungen sind für ganzheitliche Personalisierungen von großer Bedeutung – speziell unter Einbeziehung der adjuvanten Pflege bei Indikationen. Allerdings fehlen die exakten digitalen Daten von vielen Komponenten hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Haut. 
 

  • Die Wirkungen kosmetischer Wirkstoffe lassen sich abhängig von ihrer Konzentration nicht zahlenmäßig exakt quantifizieren.
  • Es gibt keine verlässlichen Daten, wie sich kosmetische und pharmazeutische Wirkstoffe hinsichtlich ihrer Penetration, Permeation und Depotwirkung in der Hautbarriere verhalten, wenn sie in Mischungen unterschiedlicher Konzentration und Basiscremes vorliegen.
  • Dosis-Wirkungsbeziehungen für Mischungen fehlen zum großen Teil und lassen sich aufgrund der unendlich vielen Kombinationsmöglichkeiten höchstens in Einzelfällen ermitteln. 

Man ist daher zum Teil auf Einschätzungen angewiesen, die aber Schritt für Schritt wie bei einer lernenden KI präzisiert werden. Im Endeffekt werden Messwerte der Hautanalyse verarbeitet oder Hautkonditionen wie „trocken“, „fettarm“ und Indikationen wie „Akne“, „Rosacea“ abgefragt und mit den entsprechenden Eigenschaften und Konzentrationen von Rezepturkomponenten korreliert. Dabei ist es wichtig, auch kontraproduktive Effekte wie etwa hohe Lipidkonzentrationen bei einer Akne zu erkennen. Im Endeffekt lassen sich Mischungen auf ihre individuelle Eignung bewerten und optimieren. 

Kompatibilität der Komponenten

Bei der Herstellung personalisierter Produkte besteht die große Herausforderung nach wie vor darin, dass die Komponenten untereinander technisch verträglich sind. Hilfsstoffe sollten so weit wie möglich ausgeschlossen werden, um die Haut nicht unnötig zu belasten. 
Darüber hinaus müssen Hautschutz und gewünschte Wirkung in einer vernünftigen Relation zueinander stehen, wenn nur ein Produkt verwendet werden soll. Lamellare Grundlagen sind dafür besonders gut geeignet. Speziell Basiscremes mit hydriertem Phosphatidylcholin können mit Wirkstoff-beladenen Liposomen auf der Basis von nativem Phosphatidylcholin nahtlos von reinem Hautschutz bis zum reinen hautgängigen Wirkstoff eingestellt werden. 
Hintergrund: Die Basiscremes verhalten sich aufgrund ihrer Struktur wie die Hautbarriere und integrieren die Liposomen analog. 
Ein Nachteil lamellarer Systeme ist die Empfindlichkeit gegenüber Zumischungen, die starke synthetische Emulgatoren enthalten, die allerdings ihrerseits wegen ihres Auswascheffekts bei einer späteren Hautreinigung für die Haut eher nachteilig sind. Dieser Effekt spricht im Übrigen auch gegen entsprechende Zusammensetzungen, die in der Apothekenrezeptur heute noch gang und gäbe sind. Diesbezüglich sind kosmetische Rezepturen heute technologisch wesentlich weiterentwickelt als die pharmazeutischen NRF-Rezepturen (NRF = Neues Rezeptur-Formularium1).
Apropos Hautschutz: Will man optimale Wirkung und optimalen Hautschutz erreichen, dann kann man die Behandlung auch in zwei Schritte aufteilen. Es wird zuerst mit liposomalen oder nanodispersen Wirkstoffen behandelt, die gut in die Haut penetrieren. In einem zweiten Schritt stellt man den gewünschten Hautschutz durch das Auftragen reiner lamellarer Basiscreme ein.

Und was nicht geht …

Bei allen Vorgehensweisen der personalisierten Hautpflege wird davon ausgegangen, dass es sich sowohl bei den Basiscremes oder Basis-Lotionen als auch bei den Seren und Wirkstoffkonzentraten um Komponenten handelt, die alle gemäß Kosmetikverordnung als kommerzielle Produkte im Cosmetic Products Notification Portal (CPNP) registriert sind. 
Chemikalien, dazu gehören zum Beispiel auch Sonnenschutzfilter und selbst banale Haushaltsstoffe wie Meersalz und Kristallzucker, sind nicht zulässig. Allerdings wird es nicht unbedingt kontrolliert, wenn im In-
stitut ein Salz- oder Zuckerpeeling durchgeführt wird. Jedoch muss man sich im Klaren darüber sein, dass das Institut im Falle „unerwünschter Nebenwirkungen“ die volle Verantwortung trägt, die nicht auf den Salz- oder Zuckerlieferanten abgewälzt werden kann. 
Anders ist die Situation bei pharmazeutischen Rezepturarzneimitteln. Apotheker können selbstverständlich Einzelstoffe wie Harnstoff beispielsweise zumischen. Zuweilen verwendet man in diesem konkreten Fall sogar hohe Konzentrationen, damit die Kosten von den Krankenkassen erstattungsfähig sind.
Wenn in den Apotheken rein kosmetische Zubereitungen rezeptiert werden, dann unterliegen sie nicht mehr der Apothekenbetriebsordnung, sondern der Kosmetikverordnung. Dann gelten für die Apotheken die gleichen Einschränkungen wie für die Kosmetikinstitute. Das wird vielen Apothekern erst bewusst, wenn das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt vor der Tür steht und die Produktionserlaubnis einsehen möchte.

 

Literatur:

    1    https://dacnrf.pharmazeutische-zeitung.de

Foto: Dr. Hans Lautenschläger

Dr. Hans Lautenschläger 
Der promovierte Chemiker ist seit 1998 geschäftsfüh-render Gesellschafter der Koko Kosmetikvertrieb GmbH & Co. KG in Leichlingen und spezialisiert auf die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb physiologischer Hautpflegemittel. www.dermaviduals.de

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