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Download Wenn Sie in Ihrem Institut einen Laser der Klasse 3R, 3B oder 4 betreiben wollen, müssen Sie einen Laserschutzbeauftragten nach §5 OStrV und §6 BGV B2 bestellen. Diese Aufgabe können Sie selbst oder eine Ihrer Mitarbeiterinnen übernehmen. Dazu müssen Sie in einem sogenannten Laserschutzkurs ausreichende Sachkunde erwerben. Da es bundesweit zahlreiche Anbieter gibt, gestaltet sich die Suche nach einem passenden Kurs oft schwer.