NiSV: Status Quo
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Die Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) soll am 31. Dezember 2018 in Kraft treten. Sie soll regeln, welche fachlichen Kenntnisse die Anwender bestimmter Kosmetikgeräte haben müssen und welche Nachweise bei den zuständigen Behörden zu erbringen sind. Rechtsanwalt Dr. Florian Meyer fasst die wesentlichen Inhalte zusammen und erklärt, was Sie beachten müssen.