
Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) trat in Deutschland zu überwiegenden Teilen am 31. Dezember 2020 in Kraft. In der Schweiz sind Behandlungen zu kosmetischen Zwecken mit nichtionisierender Strahlung und Schall durch ein Bundesgesetz sowie eine dazugehörige Verordnung (V-NISSG) seit 1. Juni 2019 neu geregelt. Rechtsanwalt Stefan Engels erklärt die wichtigsten Punkte der Verordnungen und macht den Ländervergleich.
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