Aktinische Keratosen sind die Vorstufe oder sehr frühe Form des Plattenepithelkarzinoms, das zum hellen Hautkrebs gezählt wird. Kosmetikerinnen können erste Anzeichen erkennen, Kundinnen im Kosmetikinstitut aber auch hinsichtlich adäquater Präventionsmaßnahmen beraten.
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Aktinische Keratosen entstehen als Folge chronischer Lichtschädigungen der Haut durch ultraviolette (UV-)Strahlung. Daher werden sie mitunter auch als solare Keratosen bezeichnet. Hinzu kommt bei dieser Hautveränderung eine Verhornungsstörung der oberen Hautschicht, durch welche die charakteristische Erscheinung der aktinischen Keratosen bedingt wird.
Aktinische Keratosen äußern sich charakteristisch durch rötliche oder hautfarbene, braune oder gelbliche Flecken auf der Haut. Beim Darüberstreichen fühlen sie sich rau und schuppig („schmirgelpapierartig“) an. Sie treten in aller Regel an Hautpartien auf, die chronisch der Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind. Bei diesen Körperstellen spricht man von sogenannten Sonnenterrassen, wozu Hände, Unterarme, Kopf und Gesicht, Dekolleté und weitere lichtexponierte Stellen zählen. Häufig befinden sich mehrere aktinische Keratosen in einem Hautareal wie zum Beispiel auf der Kopfhaut.
Betroffen sind vor allem Menschen mit hellem Hauttyp, Menschen mit einer erhöhten UV-Belastung (zum Beispiel durch die Ausübung eines Außenberufes), Menschen, die eine gestörte Funktion des Immunsystems, zum Beispiel durch die Einnahme bestimmter Medikamente, aufweisen sowie Menschen, die über 50 Jahre alt sind.
Aktinische Keratosen gelten als Hautkrebsvorstufen. Sie bilden die Vorstufe oder sehr frühe Form des Plattenepithelkarzinoms (auch als Spinaliom, Stachelzellkarzinom bezeichnet) ab und sollten daher frühestmöglich einer medizinischen Behandlung zugeführt werden.
Diese umfasst, abhängig von der Anzahl der Tumoren, ihrer Größe und Dicke, ihrer Lokalisation und dem Patientenwunsch, die operative Entfernung, die Kältetherapie mit flüssigem Stickstoff (Kryotherapie), die Lasertherapie sowie die photodynamische Therapie (PDT).
Das Plattenepithelkarzinom
Der Tumor beim Plattenepithelkarzinom, dem zweithäufigsten bösartigen Hauttumor, beginnt in der Regel mit einer Verdickung der Hornschicht der Epidermis und wächst dann in umliegende Gewebe ein, wobei die Randsäume häufig entzündet sind. Im Zentrum des Plattenepithelkarzinoms findet sich in aller Regel ein Geschwür mit reibeisenartigem Tastbefund.
Es tritt häufig an Übergängen von Haut zu Schleimhaut auf, zum Beispiel an den Lippen. Auch kann es auf Narbengewebe entstehen. Generell sind die Heilungschancen von Plattenepithelkarzinomen bei früher Erkennung und Behandlung gut.
Die medizinische Standardtherapie des Plattenepithelkarzinoms umfasst die vollständige operative Entfernung. In besonderen Fällen ist auch eine Strahlentherapie indiziert. Im Falle dessen, dass nicht das gesamte Tumorgewebe bei einer Operation entfernt werden konnte oder wenn mehr als drei Lymphknoten befallen sind, wird eine unterstützende Strahlentherapie nach der Operation empfohlen (sogenannte adjuvante Strahlentherapie).
Aktinische Keratosen treten in aller Regel an den sogenannten Sonnenterrassen auf, wozu auch der Kopf zählt.
Das Plattenepithelkarzinom beginnt mit einer Verdickung der Hornschicht der Epidermis.
Hautkrebs-Screenings
Hautkrebs-Screenings beziehungsweise Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchungen, bei denen der gesamte Körper gründlich nach auffälligen Hautveränderungen abgesucht wird, dienen dazu, besonders Vorstufen und Frühstadien von Hautkrebs zu entdecken.
Alle gesetzlich Krankenversicherten ab 35 Jahren haben in Deutschland alle zwei Jahre einen Anspruch auf ein kostenfreies Hautkrebs-Screening. Dieses kann bei einem Dermatologen durchgeführt werden. Mittlerweile bieten aber auch andere Ärzte, die sich zur Durchführung dieser Früherkennungsuntersuchung qualifiziert haben, diese Screenings an (zum Beispiel praktische Ärzte, Allgemeinmediziner und Internisten).
Einige Krankenkassen bieten ein Hautkrebs-Screening auch schon für Versicherte an, die unter 35 Jahre alt sind – es lohnt sich also, sich darüber bei der eigenen Krankenkasse zu informieren, um von diesen Angeboten profitieren zu können. Leider wird das Angebot von Hautkrebs-Screenings derzeitig noch zu wenig genutzt.
Alle gesetzlich Krankenversicherten ab 35 Jahren haben in Deutschland alle zwei Jahre einen Anspruch auf ein kostenfreies Hautkrebs-Screening.
Prävention ist das A und O
Der UV-Index kann als orientierender Parameter hinzugezogen werden, um besser abschätzen zu können, in welchem Maße ein Sonnenschutz notwendig ist. Dieser kann beispielsweise kostenfrei über die Webseite des Deutschen Wetterdienstes oder auch einige Apps für das Smartphone tagesaktuell abgerufen werden.
Ab einem UV-Index von drei ist ein Sonnenschutz dringend empfohlen. Generell sollte in Deutschland von April bis September die intensive Mittagssonne zwischen 11 und 16 Uhr gemieden werden. Zusätzlich empfehlen sich im Allgemeinen Maßnahmen der Beschattung (zum Beispiel Sonnensegel). Die Exposition gegenüber solarer UV-Strahlung wird dadurch reduziert.
Personenbezogene Sonnenschutzmaßnahmen umfassen vordergründig die Verwendung eines textilen Sonnenschutzes (idealerweise langärmlige Hemden, lange Hosen und Handschuhe, gegebenenfalls Kleidung mit UV-Schutzfaktor und schützende Kopfbedeckungen mit Krempe und Nacken- und Ohrenschutz sowie geschlossene Schuhe). Auch ein adäquater Augenschutz durch die Verwendung einer geeigneten UV-filternden Sonnenbrille ist sinnvoll. Ergänzt wird dieser Schutz durch die Verwendung von Sonnenschutzmitteln.
Sonnenschutzmittel und Co.
Die Kosmetikindustrie bietet heutzutage eine große Auswahl unterschiedlicher Sonnenschutzmittel an, die von Cremes über Gels oder Lotionen bis hin zu Sprays reichen. Generell sollte bei der Auswahl eines geeigneten, auf den Hauttyp abgestimmten Sonnenschutzmittels darauf geachtet werden, dass beispielsweise bei zu Trockenheit neigender Haut ein Sonnenschutzmittel mit einem höheren Lipidgehalt verwendet werden kann (zum Beispiel Sonnencreme), während fettige Haut von leichteren Texturen profitiert (zum Beispiel Sonnengels oder -lotionen).
Immer dann, wenn eine Körperpartie nicht durch textilen Sonnenschutz geschützt werden kann, zum Beispiel das Gesicht, sollte ein Sonnenschutzmittel verwendet werden. Dieses sollte mit einem Breitbandfilter ausgestattet sein, also sowohl UVA- als auch UVB-Strahlen filtern, und einen Lichtschutzfaktor (LSF) von mindestens 30, besser 50+, aufweisen.
Um den ausgelobten LSF zu erreichen, muss eine ausreichende Menge (2 mg/cm²) des Sonnenschutzmittels verwendet werden – für Kopf, Gesicht und Hals sind das zwei Streifen des Sonnenschutzmittels von der Spitze bis zum Ansatz von Zeige- und Mittelfinger. Zu geringe Auftragemengen reduzieren den Schutz drastisch. Ein regelmäßiges Nachcremen ist empfehlenswert, dies circa alle zwei Stunden sowie bei starkem Schwitzen gegebenenfalls noch öfter. Nach einem Aufenthalt im Wasser sollte der Schutz durch das Sonnenschutzmittel vollständig erneuert werden. Auch die Lippen sollten nicht vergessen werden; für diese gibt es mittlerweile spezielle Lippenpflegestifte mit integriertem LSF.
Online mehr erfahren
Exklusiv für Online-Abonnenten: Auf der Internetseite www.beauty-forum.com erfahren Sie mehr über Präventionsmöglichkeiten, um Schäden, die durch UV-Licht entstehen, vorzubeugen. Geben Sie einfach die Nummer 156308 in das Suchfeld ein.
Achtung bei Außenbeschäftigten
Die S3-Leitlinie „Prävention von Hautkrebs“ (Version 2.1, September 2021, Registernummer 032/052OL) der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) nennt unter den Risikogruppen für die Entwicklung von Hautkrebs unter anderem Personengruppen, die viel Zeit in der Sonne verbringen. Aufgeführt wird dort exemplarisch die Berufsgruppe der Außenbeschäftigten.
Zu dieser zählen unter anderem Beschäftigte in Baugewerbe und Handwerk, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Seefahrt sowie Gartenbau. In verschiedenen europäischen Ländern hat die Datenlage, die eine Verdopplung des Risikos für hellen Hautkrebs bei Außenbeschäftigten im Vergleich zur Durchschnittsbevölkerung aufweist, zur Anerkennung von UV-verursachtem Hautkrebs als Berufskrankheit geführt.
Unter der Berufskrankheit (BK) Nr. 5103 können Plattenepithelkarzinome einschließlich ihrer Frühformen, der aktinischen Keratosen, anerkannt werden. Bei begründetem Verdacht auf das Vorliegen einer berufsbedingten Hautkrebserkrankung ist durch den Dermatologen eine Berufskrankheiten-Anzeige mit dem Berichtsformular F6000 (Ärztliche Anzeige) zu erstatten.
Kosmetikerinnen können wichtige Aufklärungsarbeit leisten und ihre Kundin bei geeigneten Sonnenschutzmaßnahmen beraten.
Tipps zum Sonnenschutz für Ihre Kunden
- Wählen Sie ein auf Ihren Hauttyp abgestimmtes Sonnenschutzmittel.
- Tragen Sie immer dann einen Sonnenschutz auf, wenn eine Körperpartie nicht durch textilen Sonnenschutz geschützt werden kann.
- Dieses sollte mit einem Breitbandfilter ausgestattet sein, also sowohl UVA- als auch UVB-Strahlen filtern.
- Der Lichtschutzfaktor (LSF) sollte mindestens 30, besser 50+, aufweisen.
- Um den ausgelobten LSF zu erreichen, muss eine ausreichende Menge (2 mg/cm²) des Sonnenschutzmittels verwendet werden. Ffür Kopf, Gesicht und
- Hals sind das zwei Streifen des Sonnenschutzmittels von der Spitze bis zum Ansatz von Zeige- und Mittelfinger.
- Cremen Sie regelmäßig nach (circa alle zwei Stunden).
- Erneuern Sie den Sonnenschutz nach einem Aufenthalt im Wasser.
- Vergessen Sie nicht die Lippen: Für diese gibt es mittlerweile spezielle Lippenpflegestifte mit integriertem LSF.
Klimawandel und Hautkrebs
Mit dem Klimawandel gehen einige Umstände einher wie beispielsweise eine erhöhte terrestrische UV-Strahlung, ein Anstieg der Zahl wolkenloser Tage und damit auch der Zahl der Sonnenstunden, negative meteorologische Effekte auf die Ozonschicht in der Stratosphäre sowie sogenannte Niedrig-Ozon-Ereignisse und eine damit einhergehende regional intensivere UV-Strahlung.
Entsprechend werden weitreichende Überlegungen anzustellen zu sein, inwiefern bestehende Präventionskonzepte modifiziert und neue Präventionsstrategien hinsichtlich Hautkrebs gestaltet werden können. Dabei sollte das gesamte Spektrum verfügbarer präventiver Maßnahmen Anwendung finden; dies besonders, da zu erwarten ist, dass angesichts der starken Zunahme von hellem Hautkrebs der Prävention von Hautkrebserkrankungen in absehbarer Zeit ein noch höherer Stellenwert zukommen wird.
Kosmetikerinnen können in diesem Zusammenhang wichtige Aufklärungsarbeit leisten und ihre Kundinnen hinsichtlich geeigneter Sonnenschutzmaßnahmen, zum Beispiel die korrekte Verwendung geeigneter Sonnenschutzmittel, beraten.
PD Dr. rer. nat. habil. Cara Symanzik, B.Sc., M.Ed.
Die Autorin ist am Institut für interdisziplinäre Dermatologische Prävention und Rehabilitation (iDerm) und Abteilung Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie am Institut für Gesundheitsforschung und Bildung an der Universität Osnabrück tätig. www.igb.uni-osnabrueck.de