Beauty-Mythen aufgedeckt

28.02.2023
Fotos: wavebreakmedia, Inessa Boo/Shutterstock.com, DGÄPC; Illustration: SurfsUp/Shutterstock.com

In dieser neuen Serie widmen wir uns verbreiteten Beauty-Mythen aus Ästhetik, Dermatologie und Kosmetik. Unsere Experten decken auf und erklären die Hintergründe.

Die Anzahl unserer Fettzellen ist mit dem Zeitpunkt unserer Geburt genetisch festgelegt. Das bedeutet, wenn man Fettzellen absaugt, sind diese auch dauerhaft entfernt. Dennoch hindert das die verbliebenen Fettzellen im Körper nicht daran, sich je nach Kalorienbilanz zu vergrößern, indem sie mehr Fett in sich aufnehmen, oder sich bei einer Diät auch wieder zu verkleinern. Dennoch gibt es ein „Aber“, und das gilt für eine größere Gewichtszunahme: Wird das bestehende Körpergewicht um mehr als 10 Prozent erhöht, dann ist die Neuentstehung von Fettzellen in allen Körperbereichen zu erwarten. Denn dann wird aus existierenden pluripotenten Bindegewebszellen durch einen Differenzierungsprozess eine zunehmende Anzahl von Lipozyten gebildet. Schon existierende Bindegewebszellen verwandeln sich zuerst in Lipoblasten und entwickeln sich bei steigendem Übergewicht zu reifen Fettzellen. Generell ist eine Liposuktion immer als Maßnahme zur Harmonisierung der Körperproportionen zu sehen. Mit anderen Worten ausgedrückt, ist die Liposuktion ein gutes Verfahren, die sogenannten diätresistenten Fettpolster dauerhaft zu entfernen, wenn eine längerfristige überkalorische Ernährung vermieden wird. Patienten, die mit dem Wunsch einer Gewichtsreduktion in die Praxis kommen oder an Übergewicht leiden, ist bereits vor der OP zu raten, zunächst das Gewicht zu reduzieren und eine dauerhafte Ernährungsumstellung anzustreben. Hier liegt es am behandelnden Arzt, entsprechend aufzuklären und ggf. die Liposuktion erst gar nicht durchzuführen.

"Fettzellen wachsen nach der ­Liposuktion wieder nach."

Foto: Autor
Dr. med. Christoph Krüss

Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie, Praxisklinik Colonnaden ­Hamburg, Mitglied des Vorstands DGÄPC

Das ist mit einem „Jein“ zu beantworten. Denn Frauen mit Brustimplantaten benötigen kein komplizierteres Verfahren zur Brustkrebsvorsorge, sondern ein darauf angepasstes. Die moderne Radiologie hat sich mit steigender Anzahl an Brustimplantatsträgerinnen hierauf auch entsprechend vorbereitet. Denn das gesetzte Implantat kann die Empfindlichkeit der Mammografie und die Fähigkeit, Knötchen zu erkennen, verringern – das ist bekannt. Diese geringere Empfindlichkeit kann aber durch eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung ausgeglichen werden. Diese wird in den meisten Fällen von den Gynäkologen oder anderen Diagnostikern mit entsprechendem DEGUM Zertifikat durchgeführt. Auch eine Kernspintomographie (MRT) ist ein probates, aber leider teures Untersuchungswerkzeug. Hier gilt es, sich ggf. einen spezialisierten Radiologen zu suchen. Die Mammografie ist zwar ein sehr empfindlicher Screening-Test, hat aber generell ihre Grenzen in Fällen, in denen das Brustgewebe dicht oder kompakt ist, unabhängig davon, ob man ein Implantat trägt oder nicht. In diesen Fällen hilft der Ultraschall, auch kleinere Unregelmäßigkeiten im Gewebe zu erkennen. Die Regel lautet, dass eine Ultraschalluntersuchung nicht automatisch erforderlich ist, wenn keine dichte Brust vorhanden ist. Da jedoch Implantate die Fähigkeit der Mammografie, kleinere Massen zu erkennen, einschränken, wird bei Implantaten meist eine Ultraschalluntersuchung durchgeführt. Ab dem 40. Lebensjahr gibt es zudem die Empfehlung für Patientinnen mit Implantaten, sich jährlich einer Mammografie und einer Ultraschalluntersuchung zu unterziehen. Bei neueren Mammografie-Geräten gibt es im Übrigen spezielle Programme für Frauen mit Implantaten. Generell empfehle ich, von jeder Patientin vor ihrer geplanten Brustaugmentation eine Ultraschalluntersuchung einzufordern, um sicherzugehen, dass es während der Operation keine unvorhersehbaren Überraschungen im negativen Sinn gibt. So können sowohl Operateur als auch Patientin mit einem sicheren Gefühl in die OP gehen.

"Brustimplantate behindern die Brustkrebsvorsorge."

Foto: Autor
Dr. med. Alexander P. Hilpert

Facharzt für Plastische und ­Ästhetische Chirurgie,
Duisburg/Düsseldorf, Präsident DGÄPC

Über Botulinum halten sich nach wie vor viele Vorurteile. Dabei ist es bereits seit 2006 für die ästhetische Behandlung in Deutschland zugelassen und wird seit den 70er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts in wesentlich höheren Dosierungen als bei ästhetischen Behandlungen in der Neurologie und der Augenheilkunde angewendet. Es werden hierbei unter anderem muskulär bedingte neurologische Bewegungsstörungen behandelt. Das ermöglicht Kindern, die nach einer frühkindlichen Hirnschädigung an Spastiken leiden, das Laufen. Auch in der Rehabilitation nach Schlaganfällen lindert Botulinum die Symptome. Seither belegt eine Vielzahl von Studien die Sicherheit des Medikaments. Dass Botulinumtoxin Typ A körperlich abhängig macht, ist schlichtweg falsch. Dennoch gibt es Menschen, die unter einer körperdysmorphen Störung leiden. Diese psychische Erkrankung führt bei Betroffenen dazu, dass sie unter einer permanenten negativen Wahrnehmung des eigenen Körpers leiden und folglich versuchen, diesen zu kontrollieren und zu verändern. Das kann auch zu einer psychischen Abhängigkeit von körperverändernden Maßnahmen oder optisch verjüngenden Behandlungen, wie beispielsweise einer Botulinuminjektion, führen. Hier liegt es aber immer am behandelnden Arzt, diese Patienten entsprechend zu beraten und ggf., je nach Ausprägung der Störung, eine Psychotherapie zu empfehlen.

„Botox macht abhängig!"

Foto: Autorin
Dr. med. Michaela Montanari

Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie, Praxis Michaela Montanari, ­Bochum, Mitglied des Vorstands DGÄPC

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