
Denkst du über eine Selbstständigkeit als Kosmetikerin nach? Oder bist du gerade dabei, dich selbstständig zu machen? Diese Entscheidung verlangt nicht nur Mut, Entschlossenheit und unternehmerisches Geschick, sondern auch einen guten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die für dein neues Geschäft gelten. In dieser zweiteiligen Serie erhältst du ihn.
Wenn du dich als Kosmetikerin selbstständig machen möchtest, gibt es vieles zu bedenken: Deine Spezialisierung, die passende Immobilie, die Einrichtung, das Depot, deine Marketingmaßnahmen und die Finanzierung. Doch auch die rechtliche Seite ist entscheidend, um dein Institut rechtssicher aufzustellen. Hier die wichtigsten Punkte:
Die Gewerbeanmeldung
Als Kosmetikerin gehörst du zu den sogenannten Gewerbetreibenden. Während zum Beispiel Anwälte, Ärzte und Architekten als freie Berufe gelten und damit kein Gewerbe anmelden müssen, ist dies für eine Kosmetikerin mit eigenem Betrieb eine verpflichtende Auflage, sofern dauerhaft, eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung eine Tätigkeit mit einer Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird (§ 14 GewO). Doch keine Angst: Die Anmeldung ist nicht sehr kompliziert. Sobald du deine Geschäftsadresse kennst, kannst du einen Termin bei deinem zuständigen Gewerbeamt machen. Dort wird man neben deinen persönlichen Angaben deine Geschäftsadresse und das Datum, zu dem deine Selbstständigkeit offiziell starten soll, abfragen. Für die behördliche Tätigkeit fällt eine Gebühr an, die je nach Ort zwischen 25 und 35 Euro liegt. Sie ist in der Regel direkt bei der Anmeldung zu entrichten. Sollte dein Studio erst einmal im eigenen Zuhause sein, ist die Anmeldung trotzdem nötig. Das Gewerbeamt teilt dir zudem eine Gewerbesteuernummer zu. Sie ist für zukünftige Steuerzahlungen relevant. Ist die Anmeldung einmal erfolgt, gilt dein Gewerbe bis zur Abmeldung als aktiv.
GEZ-Gebühren
Eine der Institutionen, die sich erfahrungsgemäß am schnellsten nach einer Gewerbeanmeldung bei dir melden werden, ist die GEZ. Die GEZ-Gebühren sind Gebühren, die dem öffentlichen Rundfunk und Fernsehsendern wie ARD und ZDF zugutekommen. Diese Gebühren fallen unabhängig davon an, ob ein Empfangsgerät wie ein Radio oder ein Fernseher in deinem Studio vorhanden sind. Solltest du auch dein Auto für dein Gewerbe nutzen, um beispielweise einen mobilen Service anbieten zu können, wird dieses in die Gebührenberechnung der GEZ mit einfließen. Auf Antrag kann eine Ausnahme für Gewerbetreibende gemacht werden, deren einzige Betriebsstätte das eigene Zuhause ist.
Beschilderung und Außenwerbung
Deine zukünftigen Kunden sollen dich gut finden können. Vielleicht hast du dir deshalb auch schon Gedanken über Außenwerbung für dein Studio gemacht. Was viele nicht wissen: Eine Beschilderung ist genehmigungs- und gebührenpflichtig und muss vor dem Anbringen beim Gewerbeamt beziehungsweise Ordnungsamt angezeigt werden. Wenn mit Videofilmen in den Schaufenstern geworben werden soll, sind unter Umständen weitere Auflagen zu erfüllen.
Auf die Einhaltung von Urheberrechten ist unbedingt zu achten. Häufig sind Nutzungsrechte für Bild- und Videomaterial zeitlich begrenzt. Also regelmäßig überprüfen!
Steuerrechtliche Vorgaben
Als (zukünftig) Selbstständige ist es sinnvoll, dass du dich auch steuerlich beraten lässt und mithilfe eines Experten nicht nur einen Businessplan aufstellst, sondern auch deine Buchhaltung aufsetzt. Diese Punkte sind zu beachten:
- Kläre mit deinem Steuerberater, ob du ein Kassenbuch für deine Bareinnahmen führen musst und welche Kosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können.
- Wenn du dein Auto beruflich nutzt, können auch diese Kosten gewinnsenkend angegeben werden, zum Beispiel über das Führen eines Fahrtenbuchs.
- Anders als in einem Angestelltenverhältnis musst du in Zukunft verschiedene Steuerarten bei deinen Meldungen an das Finanzamt berücksichtigen. Es fällt ab jetzt keine Lohnsteuer, sondern Einkommensteuer an, die vereinfacht gesprochen einen Prozentsatz auf deine Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben darstellt.
Außerdem nimmst du über die Behandlungen Mehrwertsteuer ein und gibst für den Einkauf deiner Studiomaterialien Umsatzsteuer aus. Auch wenn die - Steuer zwei unterschiedliche Namen hat, handelt es sich tatsächlich um die gleiche Steuer. Diese ist als sogenannter „durchlaufender Posten“ konzipiert. Das heißt, sie soll für dich einkommensneutral sein und lediglich dem Staat als Einnahmequelle dienen.
- Für diese Steuerarten wirst du vom Finanzamt Steuernummern zugeteilt bekommen. In aller Regel wird der Steuerberater am Monatsende alle Belege, also Rechnungen, Quittungen und so weiter von dir verlangen, um deine Umsatzsteuervorauszahlung und/ oder -nachzahlung zu berechnen.
- Diese Unterlagen dienen auch dazu festzustellen, wie viel Gewinn oder Verlust du mit deinem Geschäft in diesem Zeitraum erwirtschaftet hast und welche Einkommensteuerschuld entstanden ist. Auch für diese Steuer werden Vorauszahlungen und/oder Nachzahlungen fällig.
- Um ausreichend Reserven für Steuern zu haben, musst du von Anfang an auf genügend finanzielle Reserven achten. Es empfiehlt sich, die gesamte abgabenbezogene Kommunikation mit Finanz- und Gewerbeamt über den Steuerberater abwickeln zu lassen. So verpasst du auch keine Fristen.

Astrid Tomczak
Die Autorin ist studierte Betriebswirtin und seit 2006 in der Ästhetischen Medizin tätig. Sie berät Unternehmen zu Market-Access-Strategien und verfasst Artikel zu bewirtschaftlichen und rechtlichen Themen der Branche. www.doctor-s-delight.de