Vor Kurzem kam ein Patient in meine podologische Praxis. Er hatte eine schwere Nagelbettentzündung, die klar von einer Podologin hätte behandelt werden müssen.
Brigitte M., Podologin aus Rostock
Vor Kurzem kam ein Patient in meine podologische Praxis. Er hatte
eine schwere Nagelbettentzündung, die klar von einer Podologin hätte behandelt werden müssen. Seine kosmetische Fußpflegerin hatte sich allerdings darum gekümmert. Er kam erst zu mir, als es schlimmer wurde. Wie sollte man hier reagieren?
Diese Situation erlebe ich in der Praxis fast täglich. Meine Arbeit dient überwiegend dem einwachsenden Nagel. Wenn ein neuer Patient in unsere Praxis kommt, erstelle ich am Anfang eine Anamnese.
Diese Anamnese beinhaltet allgemeine Fragen, und ein Teil gehört zu den speziellen Themen, in diesem Fall dem „Unguis incarnatus“. Es werden Fotos gemacht und mit ihm besprochen, wie die nächsten Monate aussehen könnten.
Fakten sind wichtig, keine Meinungen
Auch wenn der Patient von Ihnen nun eine „Verbrüderung“ erhofft, bleiben Sie neutral! Keine geschickte Reaktion wäre, vor dem Patienten die „vermeintliche Inkompetenz der Fußpflegerin“ zu beklagen. Auch das Aufregen über die „schlechte Arbeit“ oder gar ein „Schuldigsprechen“ macht Ihrerseits absolut keinen fachlich guten Eindruck.
Wichtig ist es, Fakten zusammenzutragen, genau zuzuhören und den Ablauf der Erkrankung in einen zeitlichen Kontext zu bringen. Ich stelle dann diverse Fragen, zum Beispiel: Was wurde zum Zeitpunkt der beginnenden Beschwerde gemacht? Wer hat was gemacht? Wurden Salben, Pflaster oder Ähnliches verwendet? Hat der Patient selbst daran geschnitten? Gab es eine Wunddesinfektion?
Der rote Therapiefaden
Wenn ich diese Informationen zusammen habe, kann sich ein Bild ergeben, was passiert ist, was gemacht wurde und wie ich gegebenenfalls meine Therapie plane.
Ich würde den Zehnagel nun für die weitere Behandlung vorbereiten, dann in kurzer Zeit einen neuen
Termin geben und ihn jetzt zum Arzt schicken. Das ist wichtig, damit wir rechtlich abgesichert sind und eine Heilmittelverordnung (HMV) für eine Nagelspangenbehandlung ausgestellt wird. Sobald diese vorliegt, startet die Therapie.
Thema Heilkunde
Eine Therapie darf nur der ausführen, der einen Beruf der Heilkunde erlernt hat. Ein Nagel, der einwächst, gehört in die Heilkunde. Zum 01.07.2022 wurde eine neue Verordnung (GBA) erlassen, die dem Podologen (vorher nur dem Arzt) über den Weg einer vom Arzt ausgestellten Heilmittelverordnung diese Behandlung erlaubt.
Die Expertin
Maren Bloss
Die Autorin ist selbstständige Podologin und Wundexpertin (ICW). Sie leitet eine kassenzugelassene Praxis in Niedersachsen, betreibt Aufklärung zum Berufsbild und hat thematische Fachbücher verfasst.
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