Grenzen zur Pediküre

04.12.2025
Grenzen zur Pediküre

Pilzerkrankungen an Nägeln und Füßen gehören zu den häufigsten Gründen, warum Menschen eine Fußpflegepraxis aufsuchen. Für die Betroffenen ist es meist eine ästhetische oder praktische Belastung: Die Nägel sehen unschön aus, sind verdickt und schwer zu kürzen oder die Haut juckt und schuppt. Dahinter steckt jedoch eine Infektion, die medizinisch eingeordnet und behandelt werden muss. Hier zeigt sich, wie wichtig eine klare Abgrenzung zwischen Pediküre, Fußpflege nach medizinischen Richtlinien und Podologie ist. 

Im kosmetischen Bereich liegt der Fokus auf Pflege und Schönheit. Nägel werden gekürzt, geformt, poliert, die Haut geglättet. Sobald sich krankhafte Veränderungen zeigen, ist hier die Grenze erreicht. Eine kosmetische Pediküre darf weder an befallenen Nägeln noch an pilzveränderter Haut arbeiten. 

Medizinische Richtlinien

Diese Form der Behandlung orientiert sich an hygienischen Standards und arbeitet begleitend zur ärztlichen Therapie. Sie umfasst das fachgerechte Kürzen verdickter Nägel, das vorsichtige Abtragen befallener Nagelanteile, die Entlastung von Druckstellen und die kontinuierliche Dokumentation. Fußpflege nach medizinischen Richtlinien darf tätig werden, wenn eine ärztliche Abklärung und Diagnose vorliegt. Eine eigenmächtige Behandlung mit Antimykotika ist nicht erlaubt. 

Podologie

Die Podologie ist ein anerkannter medizinischer Fachberuf. Podologen arbeiten eng mit Ärzten zusammen, übernehmen Behandlungen im Rahmen ärztlicher Verordnungen und sind besonders bei Risikopatienten wie Diabetikern, Menschen mit Durchblutungsstörungen oder Immunsuppression unverzichtbar. Hier verbindet sich präventive und therapeutische Fußversorgung. 

Erste Anzeichen erkennen

Nagelpilz (Onychomykose): 

Typische erste Zeichen sind Veränderungen in der Farbe und Oberfläche des Nagels. Er verliert seinen Glanz, wirkt matt und verfärbt sich weißlich, gelblich oder bräunlich. Häufig beginnt die Infektion an der Nagelspitze oder seitlich und breitet sich von dort nach hinten aus. Mit Fortschreiten verdickt sich die Nagelplatte, wird brüchig, splittert oder hebt sich teilweise vom Nagelbett ab. Das Kürzen wird mühsam, Druckschmerz kann entstehen.

Fußpilz (Tinea pedis):

Am häufigsten zeigt sich Fußpilz zwischen den Zehen. Die Haut rötet sich, schuppt und juckt, manchmal nässt sie oder bildet kleine Risse. Typisch ist die weißlich aufgequollene Haut im Bereich zwischen dem vierten und fünften Zeh. In anderen Fällen verdickt sich die Haut an den Fußsohlen und schuppt großflächig. Auch kleine Bläschen sind möglich. 

Wann ist der Gang zum Arzt nötig? 

Jeder Verdacht auf eine Pilzerkrankung gehört in ärztliche Abklärung. Nur durch mikroskopische Untersuchung und Kultur kann die Diagnose sicher gestellt werden. Das ist wichtig, da andere Erkrankungen ein ähnliches Bild zeigen können, etwa Psoriasis oder ekzematöse Veränderungen. Eine besonders dringende Überweisung ist notwendig bei: 

  • Ausgedehnten Befunden mit mehreren Nägeln oder großflächiger Hautbeteiligung
  • Risikopatienten mit Diabetes mellitus, Durchblutungsstörungen oder geschwächtem Immunsystem
  • Wiederkehrenden Infektionen trotz regelmäßiger Fußpflege
  • Anzeichen einer bakteriellen Superinfektion wie Schwellung, Eiter oder Fieberzeichen
     

Nagelpilz: Behandlung - ja oder nein? 

  • Kosmetische Pediküre: Die Arbeit an pilzbefallenen Nägeln oder pilzbefallener Haut ist nicht erlaubt.
  • Fußpflege nach medizinischen Richtlinien: Die Bearbeitung ist erlaubt, wenn die Diagnose durch den Arzt gestellt wurde. Ziel ist die Unterstützung, nicht die Therapie.
  • Podologie: Die Bearbeitung ist erlaubt und Teil des medizinischen Behandlungskonzeptes, insbesondere bei Risikopatienten und auf ärztliche Verordnung.

Kundenkommunikation

Die richtige Ansprache entscheidet darüber, wie ernst eine Kundin das Thema nimmt. Ein offenes, wertschätzendes Gespräch ist hier entscheidend. Empfehlenswert ist eine klare, aber sensible Formulierung wie: „Ich sehe Veränderungen, die ärztlich abgeklärt werden sollten.“ 
Wichtig ist die Abgrenzung: keine Diagnose, keine Therapieempfehlung, sondern eine Empfehlung zur Abklärung. Auf diese Weise bleibt die Professionalität gewahrt und Vertrauen wird gestärkt. 

Fußpflege nach der Diagnose 

Sobald die Diagnose ärztlich gesichert ist, kann die Fußpflege unterstützend tätig werden. 

  • Nagelbearbeitung: Verdickte Nägel werden reduziert, damit Antimykotika besser wirken können. Bröckelige Anteile werden vorsichtig entfernt.
  • Hautbearbeitung: Schuppige oder verdickte Haut wird sanft abgetragen, ohne die Haut zu reizen.
  • Hygiene: Instrumente werden steril aufbereitet, Einmalmaterial wird verwendet, die Infektionsprophylaxe ist konsequent.
  • Dokumentation: Veränderungen werden schriftlich oder fotografisch festgehalten, der Verlauf transparent gemacht.
  • Aufklärung: Die Kundin wird über konsequente Fußhygiene informiert. Dazu gehören täglicher Sockenwechsel, Waschen bei mindestens 60 Grad, Schuhdesinfektion und gründliches Abtrocknen der Zehenzwischenräume mit Einmal- oder separaten Handtüchern. 

Diese Maßnahmen erleichtern die ärztliche Therapie und reduzieren das Risiko eines Rückfalls. 

Hygiene in der Praxis 

Hier entscheidet sich die Qualität der Arbeit. Dazu gehören: 

  • Aufbereitung der Instrumente nach den anerkannten Standards in Reinigungs- und Desinfektionsgeräten oder im Autoklav
  • Klare Trennung von reinem und unrein verarbeitetem Material
  • Einmalfeilen, Einmalhandschuhe und Schutzmasken
  • Flächendesinfektion vor und nach jeder Behandlung
  • Schutzkleidung bei Arbeiten am befallenen Nagel, um Kreuzkontamination zu verhindern

Verantwortliches Arbeiten 

Nagel- und Fußpilz sind häufige Erkrankungen, die auf den ersten Blick harmlos wirken können. Wer in der Fußpflege arbeitet, sieht diese Veränderungen beinahe täglich. Genau darin liegt die Verantwortung: aufmerksam sein, Veränderungen erkennen, die Kundin sensibel aufklären und den ärztlichen Weg einleiten. 
Die klare Abgrenzung der Tätigkeiten ist dabei entscheidend. In der kosmetischen Pediküre haben Pilzerkrankungen keinen Platz. In der Fußpflege nach medizinischen Richtlinien können wir nach ärztlicher Abklärung begleiten, Beschwerden lindern, die Wirkung der ärztlichen Therapie unterstützen und die Hygienestandards wahren. Die Podologie geht einen Schritt weiter und übernimmt als medizinischer Fachberuf auch heilkundliche Aufgaben im Rahmen ärztlicher Verordnungen. 
Am Ende geht es nicht darum, selbst zu diagnostizieren oder zu therapieren. Es geht darum, die eigene Rolle bewusst wahrzunehmen und professionell auszufüllen. Wer genau weiß, wann eine Kundin zum Arzt gehört und wie die Fußpflege danach aussehen darf, schafft Sicherheit, vermeidet Risiken und trägt dazu bei, dass aus einer scheinbar kleinen Veränderung kein großes gesundheitliches Problem wird.

Susanne Martens

Susanne Martens 
Die staatlich anerkannte Kosmetikerin mit Schwerpunkt in der dermatologischen Kosmetik ist Trainerin (IHK) mit Spezia­li­sierung auf chemische Peelings und markenunabhängig tätig. 
www.susannemartens.com 

Foto: MEDICAL

Dieser Artikel stammt aus dem Fachmagazin MEDICAL

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