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Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) will mit einem Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) vom 24. Januar 2023 nachbessern. Was der Entwurf genau vorsieht, erfahren Sie hier.
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