
Fotos: Dermatologische Lasergesellschaft
Am Freitag, den 12. Mai wurde eine Aktualisierung der NiSV im Bundesrat beschlossen. Was einst als Verordnung zum Schutz der Patienten und Kunden gedacht war, bewirkt nach Auffassung der Deutschen Dermatologischen Lasergesellschaft (DDL) das Gegenteil. Die neue Version sieht vor, vollständig auf die Dokumentation der Behandlung zu verzichten – mit vorhersehbaren verheerenden Folgen für die Patienten. www.ddl.de
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