Die Nachfrage nach ästhetischen Eingriffen zur Lippenverschönerung ist in den letzten
Jahren kontinuierlich gestiegen. Kosmetikerinnen bieten eine Vielzahl von Methoden an, um
ihren Kundinnen den gewünschten Look zu verleihen. Zu den gängigsten Methoden gehören
die Verwendung von Botox, Hyaluronsäure und Permanent Make-up. Doch inwieweit dürfen
Kosmetikerinnen solche Eingriffe durchführen, ohne gegen das Heilpraktikergesetz
(HeilprG) zu verstoßen? Diese Frage wirft einen Blick auf die rechtliche Einordnung dieser
Tätigkeiten im Rahmen des Gesetzes und der einschlägigen Rechtsprechung.
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