Biokompatibilität in der Kosmetik

18.05.2026
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Interview mit Kristina Carmen Bernhöft

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Kristina Carmen Bernhöft 
Die Autorin ist Kosmetikwissenschaftlerin und Kosmetikerin und hat sich auf die Professionalisierung des Kosmetik-Handwerks spezialisiert. Aus- und Weiterbildung als Grundstein für sicheres Handeln liegen ihr besonders am Herzen.

Welche Kriterien definieren Biokompatibilität in kosmetischen Präparaten?
Kristina Carmen Bernhöft: Tatsächlich ist Biokompatibilität in kosmetischen Präparaten kein strikt definierter Begriff! Weder das Wort „Biokompatibilität“ noch „biokompatibel“ kommen in der Kosmetikverordnung vor. Wenn wir aber über „biokompatibel“ sprechen, ist in der Regel gemeint, dass ein Stoff hautverträglich ist und eine gewisse biologische Passung hat. 
Praxisnahe Kriterien sind unter anderem ein geringes Irritationspotenzial (kein Barrierestress, Brennen oder Erythem); Respekt vor und Unterstützung für die Hautbarriere (beispielsweise pH-Wert nah am hautphysiologischen pH-Wert, Hydrierung über NMF); nur geringe Störung des Hautmikrobioms (beispielsweise milde Tenside und Konservierungssysteme) und eine „angemessene Exposition“, das Produkt wird den Inhaltsstoffen entsprechend angewendet (zum Beispiel Reinigung versus Creme). Zudem ist das Produkt stabil und „sauber“ – übrigens ein weiterer nicht definierter Begriff – formuliert.

Welche aktuellen Forschungsansätze verbessern die Biokompatibilität von Inhaltsstoffen?
Der Bereich der regenerativen Ästhetik orientiert sich stark an Regenerationsmechanisme von Haut und Gewebe. Die Kosmetik zieht hier gleich und wirbt immer stärker mit Schlagwörtern wie „hautidentisch“. In den Produkten begegnen uns lamellare Lipidstrukturen zur Nachahmung der Hautbarriere, hautähnliche Lipidsysteme wie Ceramide oder Fettsäuren, aber auch die Trägersysteme mit Phosphatidylcholin als Hülle passen sich unseren Hautstrukturen an. Derzeit gehypt und stark diskutiert werden Exosomen, deren Funktionalität eine hohe Nähe zur Hautbiologie voraussetzt. Die Zeit von gewünschten starken Irritationen kommt an ihr Ende. Die Forschung sucht verträgliche Derivate von bekannten Wirkstoffen und formuliert zunehmend im Einklang mit unseren Hautstrukturen.

Welche regulatorischen Anforderungen und Sicherheitsprüfungen sind besonders kritisch, um biokompatible Kosmetikprodukte zuverlässig am Markt zu platzieren?
Ein Produkt ist in Deutschland und der EU nur marktfähig mit Sicherheitsbewertung und Sicherheitsbericht. Dazu gehören ein toxikologisches Profil, eine Expositionsabschätzung und auch die Beachtung aller möglichen Stoffinteraktionen innerhalb des Produkts. 
Gleichzeitig müssen Produktversprechen, die sogenannten „Claims“, nachgewiesen sein. Aber wie zu Beginn festgehalten: eine rechtsbindende Definition gibt es für den Begriff „Biokompatibilität“ nicht. Dazu kommt das wunderbare World Wide Web. Hierüber sind viele Produkte bestellbar, die diese Prüfungen nicht durchlaufen haben, die den Anforderungen der EU nicht entsprechen und potenziell gefährdend für die Hautgesundheit sind.

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