Alltagsprobleme Teil 67: Was würden Sie tun?

27.09.2024
Laserbehandlungen

Ich biete Laserbehandlungen an. Natürlich habe ich alle Weiterbildungen einschließlich NiSV.

Leider ist es mir trotzdem passiert, dass ich den Laser zu lange an einer Stelle hatte und die Kundin einen Hautschaden an der Oberlippe davongetragen hat.
Yvette K., Kosmetikerin aus Köln

Behandlungsfehler sollten nicht, aber können leider passieren. Selbst bei täglich ausgeführten Behandlungen lässt sich das bedauerlicherweise nicht vollkommen ausschließen. Um im Vorfeld schon Risiken und Nebenwirkungen auszuschließen, wird die Kundin natürlich ausführlich beraten. Ebenso wird eine ausführliche Anamnese durchgeführt. Mögliche Kontraindikationen werden durch dieses Gespräch erörtert und ausgeschlossen.

Vor der Behandlung alles genau abklären

Ein Anamnesebogen und eine Einverständniserklärung werden immer im Vorfeld der Behandlung von der Kundin unterzeichnet. Unsere Gerätschaften werden alle regelmäßig gewartet, sodass ein technischer Fehler, so gut es geht, ausgeschlossen werden kann.

Die Behandlung läuft schief

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen und Eventualitäten ist es aber nun doch passiert! Der Behandlungsfehler … Es war nur ein unachtsamer Moment, aber jetzt ist die Stelle leicht gerötet. Am nächsten Tag entsteht bei der Kundin eventuell sogar schon ein sichtbarer Hautschaden. Dies kann sich als kleine Blase oder dunkelbraune Krustenbildung zeigen.
Welche Frage man sich auch stellt:Wie konnte das passieren? Warum ausgerechnet bei dieser Kundin? Was genau ist denn bei der Behandlung falsch gelaufen?
Im Fokus steht jetzt ganz klar die geschädigte Kundin, der schnellstmöglich geholfen werden muss. Eine reine Entschuldigung reicht in diesem Fall natürlich nicht aus! Es muss gehandelt werden.

Schnelles Handeln ist gefragt

Kühlpads und Wundheilsalbe sind bei uns immer vorrätig, und hiermit wird die Kundin erst mal versorgt. Die weitere Vorgehensweise zu Hause wird der Kundin erklärt, und ich bitte sie, das auch zu Hause entsprechend weiter umzusetzen. Natürlich darf auch ein hoher Lichtschutzfaktor nicht fehlen, um bleibende Pigmentstörungen zu vermeiden.

Jetzt geht es um Schadensbegrenzung

Die Behandlung wird natürlich nicht berechnet beziehungsweise wird der Behandlungspreis erstattet! 
Auch wäre es möglich, der Kundin zusätzlich einen Gutschein zu überreichen, damit die Kundenbindung dennoch bestehen bleibt und die Kundin sich weiterhin bei uns wohlfühlt und nochmals eine Behandlung bei uns bucht.

Brauchen Sie auch einen Rat?

Wünschen Sie sich für eine bestimmte Situation auch einen Rat? Mailen Sie uns Ihre Frage an redaktion@health-and-beauty.com. Wir leiten Ihr Anliegen weiter!

Die Expertin

PO Krizstina Toth

Krisztina Toth
Die Kosmetikerin ist spezialisiert auf onkologische Kosmetik und zudem als Ausbilderin für Kosmetik sowie als Schulungsleiterin tätig. Sie führt ihr eigenes Kosmetikinstitut Hello Beauty in Münster.
www.hello-beauty-ms.de

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