Die Durchführung von Handverjüngungsmethoden wirft wichtige Fragen im Hinblick auf die rechtlichen Befugnisse von Kosmetikerinnen und Ärzten auf. Die nachstehende Rechtslage in Deutschland, insbesondere unter Berücksichtigung des Heilpraktikergesetzes und anderer relevanter Rechtsnormen, legt fest, was im Bereich der Handverjüngungs-
methoden erlaubt ist und welche Tätigkeiten Ärzten vorbehalten sind.
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