Kosmetikerinnen bewegen sich in ihrem Berufsalltag in einem rechtlich sensiblen Umfeld. Sie arbeiten zwar nicht in einem Heilberuf, stehen jedoch in engem Kontakt mit der Gesundheit und Sicherheit ihrer Kunden. Daraus ergeben sich zahlreiche Pflichten, die weit über das reine kosmetische Ergebnis hinausgehen. Wir informieren dich im zweiten Teil unserer Rechtsserie darüber, was du rechtlich wissen musst.
Wer professionell arbeiten möchte, muss nicht nur die Erwartungen an Ästhetik und Service erfüllen, sondern auch rechtliche Bestimmungen einhalten.
NiSV- die Strahlenschutzverordnung
Seit Ende 2020 gilt die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen, kurz NiSV. Sie regelt den Einsatz von Geräten wie Lasern, IPL-Anlagen, Radiofrequenz- oder Ultraschallgeräten. Viele gängige kosmetische Anwendungen – etwa die dauerhafte Haarentfernung oder Hautverjüngung – fallen in ihren Anwendungsbereich. Kosmetikerinnen dürfen solche Geräte nur nutzen, wenn sie eine spezielle Fachkunde erworben haben, die sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse umfasst. Für bestimmte Behandlungen wie die Entfernung von Tattoos oder Permanent Make-up ist die Anwendung Ärzten vorbehalten. Unabhängig davon gilt eine umfassende Aufklärungspflicht: Kunden müssen vor der Behandlung über Funktionsweise, mögliche Ergebnisse und Risiken informiert werden, was idealerweise durch ein Einverständnisformular dokumentiert wird. Wenn du ein neues Gerät, welches unter die Verordnung fällt, für dein Studio kaufst, musst du dieses 14 Tage vor Inbetriebnahme bei deiner zuständigen Behörde anmelden.
Datenschutz
Neben der fachlichen Qualifikation ist auch der professionelle Umgang mit personenbezogenen Daten (wie Kontaktdaten, Angaben zu Allergien oder Vorerkrankungen oder Bildmaterial wie Vorher-nachher-Fotos) wichtig. Diese Daten fallen unter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder sogar unter die besonders schützenswerten Kategorien des Artikel 9 (zum Beispiel Gesundheitsdaten). Rechtmäßig ist die Verarbeitung nur, wenn eine gültige Grundlage vorliegt, zum Beispiel eine Einwilligung. Kundinnen müssen von dir daher transparent über den Zweck der Datenerhebung, die Dauer der Speicherung und ihre Rechte informiert werden. Eine Datenschutzerklärung, die schriftlich im Studio aushängt oder auf der Website abrufbar ist, gehört daher zur Grundausstattung. Werden externe Dienstleister eingebunden, sind Auftragsverarbeitungsverträge erforderlich. Zudem müssen technische und organisatorische Maßnahmen wie Passwortschutz, Verschlüsselung oder verschließbare Aktenschränke den Schutz der Daten sicherstellen.
Hygienevorschriften
Ein weiterer zentraler Bereich ist die Hygiene. Kosmetische Behandlungen bergen stets das Risiko von Infektionen, da häufig direkter Hautkontakt besteht oder Instrumente bei verschiedenen Kundinnen eingesetzt werden. Gesetzliche Grundlagen sind hier das Infektionsschutzgesetz, die Richtlinien des Robert Koch-Instituts und landesrechtliche Vorgaben der Gesundheitsämter Folgendes ist nötig:
- Dein Institut benötigt einen schriftlichen Hygieneplan, der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, die Instrumentenaufbereitung, die persönliche Schutzausrüstung und Maßnahmen bei Infektionsverdacht beschreibt.
- Räumlichkeiten müssen leicht zu reinigen und gut belüftet sein, zudem sollten Behandlungs- und Pausenbereiche klar getrennt werden.
- Instrumente sind nach jedem Gebrauch zu reinigen, zu desinfizieren und, falls erforderlich, zu sterilisieren.
- Alle Verfahren sollten dokumentiert sein, um im Falle einer behördlichen Kontrolle Nachweise vorlegen zu können.
- Auch persönliche Hygienemaßnahmen wie das Tragen sauberer Arbeitskleidung, Händedesinfektion und das Arbeiten mit Handschuhen bei bestimmten Behandlungen sind verpflichtend.
Produktsicherheit
Neben der sicheren Anwendung von Geräten und hygienischem Arbeiten spielt auch die Produktsicherheit eine Rolle. Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) verpflichtet dich dazu, ausschließlich sichere Produkte zu verwenden. Geräte müssen eine CE-Kennzeichnung tragen, Kosmetika den Vorgaben der EU-Kosmetikverordnung entsprechen. Zudem sind Bedienungsanleitungen und Sicherheitsinformationen aufzubewahren und Kundinnen über mögliche Risiken und Inhaltsstoffe aufzuklären. Stellt sich heraus, dass ein Gerät oder ein Produkt Sicherheitsmängel aufweist, muss dies der zuständigen Marktaufsicht gemeldet werden. Damit ergänzt das ProdSG die NiSV, indem es nicht die Anwendung, sondern die Sicherheit der Produkte selbst in den Vordergrund stellt.
Werbung
Auch die Art und Weise, wie Dienstleistungen beworben werden, unterliegt Gesetzen. Das Heilmittelwerbegesetz verbietet irreführende Heil- versprechen oder Garantien. Du darfst also keine Aussagen machen, die eine Wirkung versprechen, wenn diese nicht gesichert ist. Zulässig sind sachliche Informationen zu Verfahren, Preisen und zu erwartenden Ergebnissen, solange diese realistisch und nicht übertrieben dargestellt werden. Vorher-nachher-Bilder sind nur erlaubt, wenn sie authentisch sind und nicht in die Irre führen. Besonders in sozialen Medien gilt die Pflicht zur Transparenz: Werbung muss als solche gekennzeichnet werden.
Steuern und Versicherung
Du bist verpflichtet, eine ordnungsgemäße Buchführung zu führen und alle Einnahmen und Ausgaben zu dokumentieren. Kassensysteme müssen GoBD-konform sein und die Daten im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt exportieren können. In der Regel unterliegen kosmetische Leistungen der Umsatzsteuerpflicht, nur unter bestimmten Bedingungen kann die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG angewendet werden. Rechnungen und Belege sind bis zu zehn Jahre aufzubewahren, und im Falle von Unregelmäßigkeiten drohen empfindliche Strafen oder Nachzahlungen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen, da sie Personen- und Sachschäden abdeckt, die während einer Behandlung oder bei dir im Studio entstehen können. Ergänzend schützt die Berufshaftpflichtversicherung speziell bei Behandlungsfehlern, oft ist sie in der Betriebshaftpflicht schon enthalten. Eine Inhalts- oder Inventarversicherung sichert Geräte, Einrichtung und Produkte gegen Schäden durch Feuer, Wasser, Diebstahl oder Vandalismus ab. Zusätzlich kann eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung hilfreich sein, um bei rechtlichen Auseinandersetzungen abgesichert zu sein.
Astrid Tomczak LL.M. (Pharmarecht)
Die Autorin ist Betriebswirtin und seit 2006 in der Ästhetischen Medizin tätig. Sie berät Unternehmen zu Market-Access-Strategien und verfasst Artikel zu betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Themen. www.doctor-s-delight.de