Hygiene leicht gemacht

19.11.2025
Hygiene leicht gemacht

Während der Fußpflege kommen Sie mit Keimen wie Bakterien, Viren und Pilzen in  Kontakt. Daher ist es entscheidend, Geräte, Instrumente und Flächen regelmäßig mit gelisteten Desinfektionsmitteln zu reinigen, um die Übertragung wirksam zu verhindern  und die gesetzlichen Hygienestandards einzuhalten.

Während der Fußpflegearbeit kommen Sie mit Keimen (Bakterien, Viren, Pilzen) in Kontakt. Nicht alles kann von einem professionellen Fußpflegegerät aufgesaugt werden. Daher ist es wichtig,  die Geräte, Instrumente/Fräser und Arbeitsflächen/Fußboden zu desinfizieren und zu reinigen.

Als Inhaberin eines Fußpflegestudios sind Sie unter anderem verpflichtet, Flächen, Instrumente und Geräte so zu desinfizieren und zu reinigen, dass die Keimbelastung und Übertragung möglichst gering ist und Keime möglichst nicht übertragen werden können. Alle dazu verwendeten Desinfektionsmittel müssen gelistet sein und eine entsprechende Kennzeichnung am Hygieneprodukt aufweisen. Die gesetzlichen Vorgaben zu den hygienischen Maßnahmen finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Landesregierung.

Desinfektionsplan

Der Reinigungs- und Desinfektionsplan gibt an, welche Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen und welche Desinfektionsmittel für Instrumente/Fräser anzuwenden sind.  Sowohl die Durchführung als auch die Einwirkzeiten sind aufgeführt. Dazu müssen chemikaliendichte Handschuhe angezogen werden, damit die Hände nicht mit dem Instrumentendesinfektionsmittel in Berührung kommen.

Arbeitskleidung, Hautdesinfektion, Mundschutz und Handschuhe 

Für die Arbeit in der Fußkabine eignen sich Arbeitskittel mit halbem Arm und lange Hosen. Beides wird regelmäßig gewechselt und mit Desinfektionswaschmittel in der Maschine gewaschen.

Die Hände müssen vor Beginn der Fußpflegearbeit zuerst gewaschen, mit Papiertüchern getrocknet und mit einem Händedesinfektionsmittel eingerieben werden. Dabei werden die Handflächen außen und innen, die Fingerzwischenräume, die Finger (außen/innen) sowie die Fingernägel eingerieben. Nach der vorgegebenen Einwirkzeit werden Einmalhandschuhe zum Arbeiten in der Fußpflege angelegt. Diese müssen flüssigkeitsundurchlässig und allergenarm sein. Für jeden Kunden werden frische Einmalhandschuhe angezogen.

Aus hygienischen Gründen muss außerdem während der Fußbehandlung ein Mundschutz getragen werden (pro Kunde ein Mundschutz). So gelangen Feilstaub und Keime beim Abtragen der Fußnägel und Hornhaut nicht in die Atemwege. Auch dieser ist nach jedem Kunden zu wechseln.

Nach der Behandlung werden Mundschutz und Einmalhandschuhe in den geschlossenen Mülleimer entsorgt, die Hände desinfiziert und gewaschen.

Die Füße des Kunden werden zuerst mit Hautdesinfektionsmittel eingerieben (Fußoberseite, Fußsohle, Zehenzwischenräume, Zehen und Fußnägel). Nach der Einwirkzeit erfolgen die Fußbeurteilung und dann die Fußbehandlung.

Falls während der Fußbehandlung eine Hautverletzung vorkommt, erfolgt die Wunddesinfektion mit einem zugelassenen Wunddesinfektionsmittel, zum Beispiel Octenisept. Der Wundbereich muss mit einem Pflaster abgedeckt werden.

Ausstattung des  Waschplatzes

Am Waschplatz müssen sich ein Händewaschmittel und ein Desinfektionsmittel für Hände befinden, beides mit einer Spenderpumpe ausgestattet. Eine Box für Papierhandtücher soll aufgehängt sein. Außerdem muss ein Abfalleimer mit Fußpedal und Deckel vorhanden sein, der täglich mit einem frischen Abfallbeutel bestückt werden soll. Vor dem Wechsel werden Handschuhe angelegt. Der Desinfektionsplan soll in der Nähe des Waschplatzes aufgehängt sein.

Flächendesinfektion

Für die Flächendesinfektion können mit Desinfektionsmittel getränkte Tücher verwendet werden. Alle Flächen, auch das Fußpflegegerät, der Fußpflegestuhl, der Arbeitstisch, der Behandlungsstuhl, das Tablett und weitere, werden mit dem Desinfektionstuch abgewischt, Der Fußboden wird regelmäßig und nach Verschmutzung mit Flächendesinfektionsmittel gereinigt. Dazu werden Handschuhe getragen, damit das Desinfektionsmittel nicht an die Hände gelangt und keine Keime übertragen werden. 

Müllentsorgung

Metallische Schneidemittel zum Einmalgebrauch, zum Beispiel  Skalpellklingen oder Rasierklingen (für den Hobel), müssen in einer verschließbaren Box gesammelt und im Müll entsorgt werden. So besteht keine Verletzungsgefahr bei der Entsorgung des Mülls. Alle übrigen Einmalmaterialien wie Handschuhe, Wattepads, Zelletten und so weiter werden, in Müllbeutel verpackt, in der schwarzen Mülltonne entsorgt. Diese muss bei der Stadtverwaltung als Gewerbemülltonne angemeldet sein.

Doris Maaß

Doris Maaß
Die Autorin ist Kosmetikerin, Fachfußpflegerin und Leiterin des Kosmetikstudios und der Kosmetikschule Derma College.

Foto: BEAUTY FORUM

Dieser Artikel stammt aus dem Fachmagazin BEAUTY FORUM

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