Digitale Beratung scheint im ästhetischen Medizinalltag ein Effizienzgewinn zu sein: Online-Anamnesebögen, Videocalls oder E-Mail-Risikoaufklärung sparen Zeit und schaffen Reichweite. Doch rechtlich gilt ein anderes Prinzip: Wer online berät, haftet offline – und zwar in voller Verantwortung.
Das zeigt ein wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 05.11.2024 – VI ZR 188/23): Die Aufklärung über wesentliche Risiken vor einem medizinischen Eingriff muss mündlich im persönlichen Gespräch erfolgen; ein Aufklärungsbogen allein reicht nicht aus. Schriftliche Unterlagen können nur ergänzend dienen. Diese Rechtsprechung stellt klar, dass Verständnis, Rückfragen und persönlicher Austausch nicht digital „ausgelagert“ werden dürfen, wenn es um die rechtlich wirksame Einwilligungserklärung geht.
Viele Praxen nutzen Online-Tools, um Risiken und Nebenwirkungen im Vorfeld zu erklären. Allerdings ersetzt eine E-Mail mit Informationen weder das persönliche Gespräch noch entlastet sie rechtlich: Bleibt das digitale Format ohne belegbare mündliche Interaktion, läuft der Behandler Gefahr, eine wirksame Einwilligung im Streitfall nicht nachweisen zu können – mit potenziell gravierenden Haftungsfolgen.
Besonders wichtig ist dies in der Ästhetischen Medizin, wo Behandlungen häufig keinen medizinischen Standardindikationen folgen und das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten im Zentrum steht.
Jede Risikoaufklärung muss daher persönlich, patientenbezogen und dokumentiert erfolgen. Digitale Präsenzen sind wertvolle Ergänzungen – doch sie dürfen nicht den Kern der Aufklärung ersetzen.
Das BGH-Urteil ist eine unmissverständliche Ansage: Digitale Beratung mag effizient sein, rechtlich zählt sie nur als Beilage. Wer glaubt, Aufklärung per Klick ersetze das persönliche Gespräch, irrt – und riskiert die Haftung. Online lässt sich vieles organisieren, gehaftet wird jedoch weiterhin offline, persönlich und nach den klassischen Regeln.
Dipl. Kauffrau Astrid Tomczak LL. M. (Pharmarecht)
Die studierte Betriebswirtin ist seit 2006 in der Ästhetischen Medizin tätig und berät Unternehmen zu Market-Access-Strategien. Sie verfasst regelmäßig Artikel zu betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Themen der Branche.