BMUV | Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) will mit einem Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) vom 24. Januar 2023 nachbessern. Das BMUV reagiere damit auf die Hinweise aus der Kosmetikbranche und den Vollzugsbehörden auf Fehlentwicklungen, bei denen die Anforderungen der NiSV an den Erwerb der Fachkunde unterlaufen oder nicht beachtet wurden. Mit der Verordnung soll ein Verfahren zum Nachweis der erforderlichen Fachkunde in die NiSV aufgenommen werden. Vorgesehen sind in dem Verfahren laut BMUV sowohl Überprüfungen der Schulungsanbieter als auch eine Verlagerung der Prüfungen zur Lernerfolgskontrolle von den Schulungsanbietern zu den Zertifizierungsstellen. Beide Prüfungen sind Voraussetzung für den Erwerb eines Fachkundezertifikats. Den Referentenentwurf finden Sie unter diesem Link.
Nachbesserungen bei der NiSV erwartet
Foto: Iv Mirin/shutterstock.com
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