Wie sicher sind kosmetische Mittel?

22.12.2021
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Nicht selten vergehen von der Idee für ein Produkt bis zum fertigen Erzeugnis mehrere Monate, in denen zahlreiche Qualitätskontrollen durchgeführt und Standards erfüllt werden müssen. Das oberste Ziel: sichere kosmetische Produkte für den Verbraucher – aber wie gelingt das den Herstellern, und welche Gütekriterien sind einzuhalten?

Nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sind kosmetische Mittel wie folgt definiert:

„Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, äußerlich am Körper des Menschen oder in seiner Mundhöhle zur Reinigung, zum Schutz, zur Erhaltung eines guten Zustandes, zur Parfümierung, zur Veränderung des Aussehens angewendet zu werden, oder dazu, den Körpergeruch zu beeinflussen.“

Neben dem LFGB unterliegen kosmetische Mittel dem EU-Recht. Die EU-Kosmetikverordnung (EU-KVO) wird in nationales Recht übernommen. Kosmetische Mittel „müssen bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung für die menschliche Gesundheit sicher sein“.

Die Definition listet darüber hinaus folgende Anwendungsbereiche auf:
  • Haut
  • Haar
  • Nägel
  • Lippen
  • Intimregionen
  • Zähne und Schleimhäute der Mundhöhle
Um die genannten Funktionen an diesen Anwendungsbereichen zu erfüllen, darf ein kosmetisches Mittel physiologisch wirksam sein, ohne als Arzneimittel gekennzeichnet werden zu müssen. Die beworbenen Wirkungen müssen überwiegend kosmetische Ziele erfüllen. Eine Behandlung oder Verhütung von Krankheiten ist in der Definition nicht eingeschlossen, wenngleich das Produkt einen guten Zustand der Haut erhalten bzw. wiederherstellen darf. All das soll im Rahmen eines sicheren Produktes möglich sein. Im Übrigen gelten diese Regularien für alle kosmetischen Mittel unabhängig davon, über welchen Vertriebsweg sie angeboten werden (Apotheke, Drogerie, Parfümiere, Institut) oder welche zusätzlichen Bezeichnungen die Präparate führen. So unterliegen auch Produkte, die als „medizinische Hautpflege“, „Cosmeceuticals“ oder „Dermaceuticals“ geclaimt werden, den gleichen regulatorischen Anforderungen wie Naturkosmetik oder herkömmliche Produkte, die im Massenmarkt zu erwerben sind. Verantwortlich für die Sicherheit der Produkte ist der Hersteller beziehungsweise der Inverkehrbringer des Produktes. Grundlage der Produktsicherheit bildet die sogenannte Sicherheitsbewertung, die im Wesentlichen auf der Bewertung der Bestandteile basiert. In der KVO sind die notwendigen Anforderungen, die an eine Sicherheitsbewertung gestellt werden, aufgeführt. Diese wird von einem qualifizierten Sicherheitsbewerter durchgeführt. Sie enthält unter anderem:
  • Quantitative und qualitative Zusammensetzung des Erzeugnisses
  • Physikalische/chemische Eigenschaften und Stabilität des kosmetischen Mittels
  • Mikrobiologische Qualität
  • Verunreinigungen, Spuren, Informationen zum Verpackungsmaterial
  • Normaler und vernünftigerweise vorhersehbarer Gebrauch
  • Toxikologische Profile der Stoffe
  • Warnhinweise auf dem Etikett und Gebrauchsanweisungen

Was ist wirklich drin?

Die für ein kosmetisches Mittel zur Verfügung stehenden Bestandteile sind klar reguliert: Für Konservierungs- und Farbstoffe sowie UV-Filter gelten die sogenannten Positivlisten. Nur die hier aufgeführten Stoffe dürfen für das kosmetische Produkt verwendet werden. Die hier aufgelisteten Inhaltsstoffe sind streng kontrolliert und unterliegen einer stetigen Prüfung. Im Anhang 1 der KVO findet man über 1000 Stoffe, die in kosmetischen Produkten nicht verarbeitet werden dürfen (Negativliste). Anlage 2 enthält wiederum Stoffe, die nur unter definierten Einschränkungen (zum Beispiel Konzentrations- oder Altersbeschränkungen) verwendet werden dürfen. Im Allgemeinen kann daher davon ausgegangen werden, dass die in der EU zur Verfügung stehenden Produkte für den Verbraucher sicher sind, denn die Hautverträglichkeit kosmetischer Produkte ist neben der Wirksamkeit das oberste Ziel der Hersteller. Dennoch lassen sich Allergien nie zu 100 Prozent ausschließen. Falls Al-lergien auftreten, richten sich diese in der Regel gegen einen bestimmten Inhaltsstoff im Produkt und selten gegen die Gesamtformulierung. Weitere Umstände können eine Reaktion der Haut noch verstärken, zum Beispiel die Einnahme von Medikamenten oder Pollenflug. Es empfiehlt sich, den vorliegenden Allergiepass mit den Inhaltsstoffen der Produkte abzugleichen. Darüber hinaus sollten Allergiker eine Probe der Produkte zuerst einmal auf dem Unterarm testen, um die Verträglichkeit dieser zu gewährleisten.

Haltbarkeit im Fokus

Sind kosmetische Mittel weniger als 30 Monate haltbar, müssen sie ein Mindesthaltbarkeitsdatum tragen. Hersteller können laut Artikel 19 (1) c) der EG-Kosmetik-Verordnung statt des Wortlautes „mindestens haltbar bis“ auch das in Anhang VII Nummer 3 eingeführte Symbol einer Sanduhr verwenden. Pflicht ist außerdem die Angabe des Datums (Monat und Jahr oder Tag, Monat und Jahr). Produkte mit einer längeren Haltbarkeit tragen das Symbol des offenen Cremetiegels, das die Verwendung nach dem Öffnen angibt.

Bewertungsportale

Wenn es um die Einschätzung der Produktsicherheit eines kosmetischen Mittels geht, nutzen viele Verbraucher sogenannte Bewertungsportale, die im Internet und als App zur Verfügung stehen. Die Nutzung ist einfach: In der Regel werden die Produkte über das Einscannen des Strichcodes auf der Verpackung erkannt und mithilfe eines Ampelsystems kategorisiert bzw. bewertet. Die Neutralität bzw. Wissenschaftlichkeit solcher Portale bleibt allerdings kritisch zu betrachten: Einträge von Produkten und Änderungen der INCI können von den Nutzern der Plattform selbst gemacht werden. Hierfür ist nur eine Registrierung und keine weitere Qualifikation notwendig. Die getätigten Änderungen werden von den Portalen selbst nicht noch einmal kontrolliert. Die Quellen für die Bewertungen sind zu einem großen Teil veraltet. Aufgrund der Möglichkeit, dass stets neue Produktseiten angelegt werden können, alte aber nicht automatisch gelöscht werden, werden viele veraltete oder auch nicht mehr verfügbare Produkte angezeigt. Hier ist für den Nutzer nicht ersichtlich, welche Produktseite aktuell und welche veraltet ist. Für die Bewertung der Produkte wird außerdem häufig die orale Toxizität der Inhaltsstoffe mit der Verabreichung über die Haut gleichgesetzt. Dies ist aus fachlicher Perspektive nicht korrekt, da der Wirkungsort „Haut“ anders bewertet werden muss, als wenn ein Stoff eingenommen wird und so eine systemische Wirkung hat. Darüber hinaus werden Inhaltsstoffe, die für bestimmte Personengruppen problematisch sind (zum Beispiel Gluten) generell als schädlich dargestellt. Dies ist keine objektive Information und kann den normalen Verbraucher verwirren. Insgesamt ist wenig transparent, warum ein Inhaltsstoff als sicher oder unsicher eingestuft wird.

Fazit

Kosmetische Mittel unterliegen strengen Qualitätskontrollen. Nur so können sichere und hochwertige Produkte entwickelt, vermarktet und angewendet werden.Quellen:1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch – LFGB Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 27. April 2006.

2 Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel, Amtsblatt der Europäischen Union vom 22.12.2009, L 342:59 ff.

Foto: Autorin

ANNA TERSTEEG
Die Autorin ist studierte Kosmetologin und staatlich geprüfte Kosmetikerin. Sie ist seit 2014 bei Aesthetico (Medicos Kosmetik) tätig – zunächst als Produktmanagerin, seit 2016 leitet sie den Bereich Seminare und Schulungen der Institutsmarke.

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