Haftpflichtschäden

28.08.2017
Foto: Antonio Guillem/Shutterstock.com

Haftpflichtschäden – das müssen Sie wissen!

1. Personenschäden

Unter einem Personenschaden versteht man alle Verletzungen eines anderen Menschen. Diese können zum einen im Zuge der Behandlung geschehen – zum Beispiel durch Unverträglichkeit eines Produktes, durch Infektionen des Nagelbettes nach der Maniküre, durch Narbenbildung infolge der Haarentfernung, durch einen falschen Handgriff beim Permanent Make-up.

Daneben lauern weitere Gefahren vor und im Institut – etwa durch Glatteis im Eingangsbereich, durch eine schlecht beleuchtete Treppe oder durch Wischwasser auf dem Fußboden. Stürzt eine Kundin beispielsweise, dann haften Sie! Personenschäden gehören zu den teuren Risiken, weil Heilungsprozesse durchaus langwierig sein können. Da es sich bei den kosmetischen Behandlungen um direkte Eingriffe am Menschen handelt, liegt hier ein hohes Risiko für potenzielle Personenschäden.

2. Sachschäden

Immer dann, wenn jemand das Eigentum eines anderen beschädigt, sprechen die Versicherungsfachleute von einem Sachschaden. Auch hier kann das Malheur bei der Behandlung geschehen – etwa wenn ein Fleck auf der Kleidung entsteht oder beim unachtsamen Umgang mit der Feile und dem folgenden Kratzer auf dem Ring. Auch sonst kann eine kleine Unaufmerksamkeit größere Folgen haben, zum Beispiel wenn Sie die berühmt-berüchtigte teure Vase bei einem Hausbesuch umstoßen. Nur im Extremfall kann es zu wirklich hohen Schadenssummen kommen.

3. Vermögensschäden

Wenn es um immaterielle Güter – also Geld, Wertpapiere, Beratungsleistungen, Urheberrecht etc. – geht, dann entsteht ein sogenannter Vermögensschaden. Im „normalen“ Betriebsalltag eines Kosmetikstudios sind die zu erwartenden Schäden eher gering. In erster Linie kommen Sie als Leiterin des Kosmetikinstitutes in die Gefahr von Vermögenshaftpflichtschäden, wenn Sie etwas veröffentlichen. Dabei ist egal, ob dies in Ihrem Schaufenster gezeigt, in einer Zeitungsanzeige abgedruckt, in Ihrem Flyer präsentiert oder auf der Homepage eingeblendet wird. Wenn Sie dabei das Urheberrecht oder Persönlichkeitsrechte verletzten, dann haften Sie dafür.

4. Umweltschäden

Die Versicherungswirtschaft entwickelt gerne neue Produkte, um in erster Linie weitere Einnahmen zu generieren. So gibt es neben den klassischen drei Haftpflichtbereichen inzwischen einen vierten: die Umweltschadenhaftpflicht. Natürlich lässt sich auch hier fürs Kosmetikinstitut ein Szenario konstruieren: Ihr Institut brennt und mit dem Löschwasser gelangen problematische Substanzen in die Kanalisation. Oder: Durch den geschilderten Unfall sickert Motoröl ins Erdreich. Die Beseitigung solcher Schäden kann über die Umweltschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt werden.

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