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Online-Händler müssen auch dann über die Garantien eines Dritten informieren, wenn die Garantie gar nicht Bestandteil der Werbung ist. Nach Urteil der Richter des Landgerichts Bochum ist jeder Verkäufer einer Ware dazu verpflichtet, sich aktiv nach bestehenden Hersteller-Garantien zu erkundigen, „um seine Kunden sodann näher über diese Garantien informieren zu können“. Diese Informationspflicht gilt für den Händler immer, wenn der Hersteller eine Garantie ausspricht. Noch im September hatte das Landgericht Hannover ein gegensätzliches Urteil gefällt und verkündet, ein Online-Händler müsse die Garantie nur angeben, wenn er damit werbe.
LG Bochum, Urteil vom 27. November 2019 – Az.: I-15 O 122/19Mehr zu den Themen:
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