Apparative Kosmetik

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Artikel Die Medizinprodukteverordnung (MDR) ist seit 26. Mai 2021 in Kraft und schließt nun auch bestimmte Produkte ohne medizinische Zweckbestimmung ein. Diese Produkte müssen bestimmte Anforderungen der Verordnung erfüllen. Was genau, soll in den sogenannten „Gemeinsamen Spezifikationen“ im ersten Quartal 2022 erlassen werden. Was bisher festgelegt wurde, erfahren Sie hier.
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Artikel Alles, was Sie wissen sollten – Mit einem Jahr Verschiebung des Geltungsbeginns wegen Corona ist die Medizinprodukteverordnung (MDR) nun seit dem 26. Mai 2021 verpflichtend. Da die europäische Verordnung jetzt auch Produkte ohne medizinische Zweckbestimmung einschließt, ist sie für die Kosmetikerin relevant. Hier finden Sie kurz und kompakt alle wichtigen Informationen.
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