Die Medizinprodukteverordnung (MDR) ist seit 26. Mai 2021 in Kraft und schließt nun auch bestimmte Produkte ohne medizinische Zweckbestimmung ein. Diese Produkte müssen bestimmte Anforderungen der Verordnung erfüllen. Was genau, soll in den sogenannten „Gemeinsamen Spezifikationen“ im ersten Quartal 2022 erlassen werden. Was bisher festgelegt wurde, erfahren Sie hier.
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