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Eine Körperbehandlung macht noch kein Wellnessinstitut und eine Algenpackung noch kein Spa!
Alle Inhalte zum Thema Institutsführung
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Egal ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind: Das Mindestlohngesetz, das ab Januar 2015 in Kraft tritt, wird Sie höchstwahrscheinlich betreffen.
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Die Nachfrage nach Spa-Angeboten bleibt ungebrochen. Da liegt es nahe, dass sich viele Kosmetikinstitute als „Day Spa“ positionieren. Doch nur sorgfältig geplante Konzepte haben eine Chance auf nachhaltigen Erfolg. Erfahren Sie in diesem Workshop, wie Sie ein Day Spa erfolgreich positionieren können.
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Die erste Wahl ist regional: das gilt nicht nur für Lebensmittel, sondern auch für Dienstleistungen im Beautybereich. Silvia Hänig zeigt Ihnen in diesem Webinar, welche Web-Werkzeuge sich ganz besonders für lokale Internetwerbung anbieten und wie Sie diese gekonnt einsetzen.
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Die Giraffe mit ihrem großen Herzen ist das Maskottchen der „Gewaltfreien Kommunikation“, einer weltbekannten Konfliktlösungsmethode. Übertragen auf den Kosmetikverkauf ergibt sich Verblüffendes zur Vermeidung von Pseudo-Einfühlsamkeit, Einwand-Verschlimmerung und sogar von innerer Selbstverletzung.
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Die bundesweite Meisterprüfung für Kosmetikerinnen und Kosmetiker könnte bald Realität werden. Dem Wirtschaftsministerium liegt ein entsprechender Entwurf vor. Ein Update zum Stand der Dinge
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Was, Sie haben noch keine Homepage? Hier lesen Sie, welche Basics Sie in jedem Fall beachten sollten, damit Ihr Auftritt im Netz erfolgreich wird.
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Louis Pfitzner, Experte für Online-Marketing, weiß, wie Beautydienstleister das Internet ohne großen Aufwand für sich nutzen können. Dieses Online-Seminar informiert über die wichtigsten Online-Themen und zeigt, wie Sie Ihr Institut im Internet optimal präsentieren können.
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Arztpraxen und Kosmetikinstitute unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Rechtsform. Ebenso gelten für die ärztlich-therapeutische Arbeit und für Institute verschiedene Vorschriften. Welche juristischen Aspekte vor einer Kooperation zu berücksichtigen sind, erklärt Rechtsanwalt Stefan Engels.
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Grundsätzlich dürfen keine Wirkaussagen getroffen werden, die wissenschaftlich nicht hinreichend belegt oder sogar unzutreffend sind. Dann liegt ein klassischer Fall der Irreführung vor – sowohl bei Produkten als auch bei apparativen Anwendungen. Nur wenn ein wissenschaftlicher Nachweis darüber vorliegt, dürfen Aussagen wie „Anti-Falten“, „hautverjüngend“, „glättet“ und „schützt“ getroffen werden. Ab wann darf man aber von einem „wissenschaftlichen Nachweis“ sprechen? Welche Kriterien müssen dafür erfüllt sein?
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Auch wenn es für viele Kosmetikerinnen nicht unbedingt das Lieblingsthema darstellt, sollten sie doch zumindest im Großen und Ganzen wissen, welche Gesetze und Paragrafen ihre Arbeit betreffen. Eines davon ist das „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“, kurz UWG.
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Ob 5-Minuten-Make-ups, Wimpernverlängerungen, NailArt oder spezielle Aktionen für die anstehende Ball- und Partysaison: Verkaufsprofi Oliver Schumacher verrät, wie Sie dekorative Kosmetik gewinnbringend einsetzen und gekonnt promoten
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Anzeigen, Facebook oder Flyer – welche Art von Werbung macht für ein Kosmetikinstitut Sinn? Wieviel Geld und Zeit sollten Sie investieren? Und was können Sie von diesen Aktionen erwarten? Der bekannte Verkaufstrainer und Marketing-Profi Paul Reinhold Linn zeigt Ihnen, wie gute Werbung für Kosmetik-Profis realisierbar ist.
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Sie haben eine tolle Website, aber kaum Besucher darauf? Sie hätten gerne, dass Ihr Unternehmen bei Google-Maps angezeigt wird? Kurz: Sie möchten mit Ihrer Website eine größere Reichweite erzielen, wissen aber nicht so recht, wie? Alles halb so kompliziert: Im Seminar zeigt Ihnen Internet-Spezialistin Maria de Pablo, wie Sie mit kleinem Budget und einfachen Kniffen Ihre Website im Netz präsenter machen und im Suchmaschinen-Ranking nach oben rutschen lassen.
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Beauty Resort Nicole Simon