Für keine andere medizinisch-ästhetische Methode gibt es so viele Gerichtsurteile im Hinblick auf die Unzulässigkeit von Werbeaussagen wie für die Kryolipolyse. Zwischen 2016 und 2018 sind mindestens sechs Urteile ergangen, in denen der Werbungstreibende in allen Fällen unterlag. Die Grundsätze zulässiger Werbung können auf alle anderen Methoden in diesem Bereich übertragen werden.
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