Reform des Kaufrechts: Welche Änderungen gelten

13.01.2022
Foto: S_L/Shutterstock.com

Beim Verkauf von Waren an Verbraucher treffen Verkäufer ab dem 1. Januar 2022 zahlreiche neue Pflichten. Denn dann tritt die europäische Warenkaufrichtlinie in Kraft. Diese betrifft nicht nur den Verkauf digitaler Produkte. Was sich im allgemeinen Kaufrecht alles ändert, erklärt Rechtsanwalt Stefan Engels.

Die Änderungen beruhen auf dem Regierungsentwurf „zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags“ vom 11. Februar 2021. Hintergrund dieses Gesetzesvorhabens ist die europäische Warenkaufrichtlinie (Richtlinie [EU] 2019/771, kurz: WKRL).

Die WKRL ersetzt die bisherige Verbrauchsgüterkaufrichtlinie und bezieht sich wie diese nur auf Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern (B2C). Die WKRL enthält zunächst zahlreiche neue Regelungen für den Verkauf digitaler Produkte. Aber nicht nur: Was zunächst nur wie eine Reform für den Verkauf digitaler Produkte scheint, bringt auch vielfältige Änderungen im allgemeinen Kaufrecht mit sich, sodass diese Richt­linie einen enormen Anwendungsbereich hat. Wie sieht dieser aus und was sind die wichtigsten Auswirkungen auf die Praxis?

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