Laut der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) müssen Anwender bestimmter Geräte bis zum 31. Dezember 2022 die Fachkunde nachweisen. Die Schulen, an denen die Fachkundekurse besucht werden, müssen von einer Personenzertifizierungsstelle zugelassen sein, damit die Fachkunde von den Behörden anerkannt wird. Wir haben Bernd Weimer, Geschäftsführender Gesellschafter und Inhaber der APV-Zertifizierungs GmbH, gefragt, was eine Personenzertifizierungsstelle macht, wie der Zertifizierungsprozess abläuft und was Sie bei der Wahl der Schule beachten sollten.
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