Wie schön ist es doch, wenn man sich an ein Erfolgskonzept anhängen kann. Spätestens seit „wir Papst waren“, ist das ein allgemein beliebtes Vorgehen. Bei einem Bummel über die Messe BEAUTY FORUM MÜNCHEN Anfang Oktober ist mir aufgefallen, dass „wir“ auch „Plasma“ sind. Wer in Physik gut aufgepasst hat, erinnert sich vielleicht noch. Bei Plasma handelt es sich um den sogenannten „vierten Aggregatszustand“ nach fest, flüssig und gasförmig. Die regelmäßig wiederkehrenden Sonnenstürme sind dafür ein gutes Beispiel. In der Ästhetischen Medizin wurde Plasma durch die sogenannten Plasmapens bekannt. Mit ihnen werden seit einigen Jahren Lider gestrafft, Lippenfältchen geglättet, Narben und Akne behandelt, Fibrome entfernt und vieles mehr. Die vielseitig einsetzbare Technologie erfreut sich einiger Beliebtheit, und so haben findige Hersteller ganz schnell ihre eigene Version eines Plasmapens auf den Markt gebracht. Frei nach dem Motto: Wenn’s an der Gerätespitze blitzt, muss es Plasma sein. Das eine Plasmawolke andere physikalische Eigenschaften hat, wird dabei schnell unter den Tisch gekehrt. Was Anwender verwirrt, ist den Gerichten schon lange ein Dorn im Auge. Denn was außen draufsteht, muss auch innen drin sein. Und wenn sich ein Radiofrequenzgerät das Plasmamäntelchen überzieht, ist das nichts anderes als Etikettenschwindel (vgl. § 3 S. 2 Nr. 3 lit. a HWG, § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG). Eine Steilvorlage für betroffene Wettbewerber und ein valider Grund für eine Abmahnung.
Etikettenschwindel
Foto: Astrid Tomczak
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