Typo Abmahnwelle

12.07.2023
Fotos: SFIO CRACHO, nadia_if, fizkes, Andrey_Popov, sdx15/Shutterstock.com

Ein Unternehmen wurde dazu verurteilt, dem Kläger 100 Euro immateriellen Schadensersatz zu zahlen, da es Google Fonts remote auf ihrer Website eingebunden hatte. Die IP-Adresse des Klägers war nachweislich an Google weitergeleitet worden, ohne dass der Kläger sein Einverständnis gegeben hatte. Nach § 823 Abs. 1 BGB sah man darin eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Seither haben Abmahnungen deutlich zugenommen und besagte Abmahnkanzleien nutzen das Urteil, um Schadensersatz zu fordern.

LG München, Urteil vom Januar 2022 – Az.: 3 O 17493/20

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