Fotos: SFIO CRACHO, nadia_if, fizkes, Andrey_Popov, sdx15/Shutterstock.com
Ein Unternehmen wurde dazu verurteilt, dem Kläger 100 Euro immateriellen Schadensersatz zu zahlen, da es Google Fonts remote auf ihrer Website eingebunden hatte. Die IP-Adresse des Klägers war nachweislich an Google weitergeleitet worden, ohne dass der Kläger sein Einverständnis gegeben hatte. Nach § 823 Abs. 1 BGB sah man darin eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Seither haben Abmahnungen deutlich zugenommen und besagte Abmahnkanzleien nutzen das Urteil, um Schadensersatz zu fordern.
LG München, Urteil vom Januar 2022 – Az.: 3 O 17493/20
Das könnte Sie auch interessieren
Artikel
Artikel
"Wir haben ein großes Institut mit mehreren Räumen, in denen wir parallel arbeiten.
Artikel
Der Biomaris Shop auf der Insel Norderney am Weststrand zeigt sich nach aufwendigen Umbauarbeiten im neuen Look mit o
Mehr aus der Rubrik Institute im Fokus
Artikel
Den richtigen Produkt- und Depotpartner finden – Wie beginnt man die Suche nach einem neuen Produktpartner?
Artikel
Mein Weg rauf auf die Erfolgsleiter – In unserer neuen Business-Serie stellen wir Ihnen Beauty-Experten vor, die bere
Artikel
Mein Weg rauf auf die Erfolgsleiter – In unserer neuen Business-Serie stellen wir Ihnen Beauty-Experten vor, die bere
Artikel
Patrycja Jerems (links) und Melita Staudinger (rechts) sind die neuen Gewinnerinnen des „Best of Beauty“-Wettbewerbs
Artikel
„Seit über 40 Jahren durfte ich nun bei Tana sein und es war für mich eine tolle Zeit!
Artikel
Seit Beginn des Jahres ist Hellmut Ruck exklusiver Vertriebspartner der Neubourg Skin Care GmbH.