Interview NiSV: Was ist für Kosmetikerinnen Pflicht?

15.11.2024
Foto: Dasha Petrenko/Shutterstock.com

Die Expertin: Katherina Sader

MEDICAL: Welche Qualifikationen sind laut NiSV nötig, um nichtionisierende Strahlungsgeräte anwenden zu dürfen? 
Katherina Sader: Kosmetikerinnen erhalten ihren NiSV-Fachkundenachweis, nachdem sie eine Schulung in den Bereichen Ultraschall, Laser und intensive Lichtquellen, EMF-Nieder- und Hochfrequenz in der Kosmetik bei einem anerkannten Schulungsträger absolviert und eine Prüfung bei einer Zertifizierungsstelle bestanden haben. Grundlage für alle NiSV-Fachnachweise ist das geprüfte Wissen in den Grundlagen der Haut. 
Schulung und Prüfung im Bereich der Grundlagen der Haut sind bei der Erst-zertifizierung ersetzbar durch einen erfolgreich abgeschlossenen staatlich ­anerkannten Bildungsgang beziehungsweise eine Berufsausbildung zur Kosmetikerin oder den „Kosmetikmeister“. 
Dies gilt zudem für Kosmetikerinnen, die bis zum 5. Dezember 2021 fünf Jahre berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe nachweisen können. Für den Fachkunde­nachweis EMF-Niederfrequenz zum Muskelaufbau ist eine Schulung, Prüfung und eine Trainer C-Lizenz oder ein Übungsleiterschein von 120 Lerneinheiten notwendig.

MEDICAL: Welche Dokumentationspflichten und Sicherheitsvorkehrungen müssen gemäß NiSV in einem Kosmetikinstitut umgesetzt werden? 
Melden Sie die Geräte spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme bei den Behörden an! Belegen Sie eine ordnungsgemäße Installation, eine Einweisung in die Geräte und die regelmäßige Wartung. Vor der Behandlung müssen die Geräte auf Funktionsfähigkeit geprüft, ein individueller Behandlungsplan erstellt und die Kunden fachgerecht aufklärt werden.

MEDICAL: Wer überprüft die Einhaltung der NiSV-Vorgaben und was passiert bei Nichtbeachten?
Die zuständige Gewerbeaufsicht hat das Recht, die Einhaltung zu prüfen. Bei Nichtbeachtung drohen Strafgebühren oder, im schlimmsten Fall, die Schließung des Kosmetikinstituts.

MEDICAL: Welchen Tipp haben Sie für Kosmetikerinnen, die mit NiSV-pflichtigen Geräten arbeiten?
Haben Sie das Ablaufdatum Ihres Zerti­fikats im Blick! Nach fünf Jahren müssen Sie eine neue Schulung und Prüfung ablegen. Und: Nutzen Sie das Zertifikat für Ihre Werbung! So machen Sie auf Ihrer Webseite oder auf Social Media Ihre Qualifikation sichtbar und schaffen Vertrauen bei den Kunden.

Foto: Katherina Sader

Katherina Sader
Die ausgebildete Fachkosmetikerin und ­Visagistin ist NiSV-Fachkoordinatorin bei der ZDH-ZERT GmbH und Prüferin für Kosmetik-Meisterinnen. Zudem ist sie Mitglied ­verschiedener Prüfungsausschüsse zur ­„Kosmetikprüfung“. www.zdh-zert.de

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