Update: NiSV

06.12.2018
Foto: Africa Studio/Shutterstock.com

Die NiSV soll nun nicht, wie geplant, am 31. Dezember 2018, sondern erst am 31. Dezember 2020 in Kraft treten, die Fachkundeanforderungen sollen sogar erst ab dem 31. Dezember 2021 gelten. Dies soll ausreichend Zeit für die Vermittlung der erforderlichen Fachkenntnisse verschaffen. Die Bundesregierung muss den Änderungen noch zustimmen, damit die Verordnung verabschiedet wird. Damit ist in nächster Zeit zu rechnen.

Betroffene Geräte

Die Verordnung soll für den Betrieb von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen gelten, die zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken gewerblich oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen eingesetzt und angewendet werden. Als Anlagen im vorgenannten Sinne gelten Ultraschallgeräte mit bestimmten Schallintensitäten, Laser bestimmter Laserklassen (1C, 2M, 3R, 3B oder 4), IPL-Geräte, Hochfrequenzgeräte, die hochfrequente elektromagnetische Felder in bestimmten Frequenzbereichen aussenden, sowie bestimmte Niederfrequenzgeräte, Gleichstromgeräte und Magnetfeldgeräte. Hiervon wird eine ganze Reihe von Geräten erfasst, die derzeit in Kosmetikinstituten im Einsatz sind. Ob ein Gerät im Einzelfall der NiSV unterliegt, wird sehr sorgfältig zu prüfen sein.

Mehr zu den Themen:

Du siehst die Vorschau

Sind Sie Premium- oder Digital-Abonnent? Dann melden Sie sich mit Ihrem my BEAUTY FORUM Konto an, um diesen Inhalt sehen zu können.

Noch kein BEAUTY FORUM Konto?

Abonnenten benötigen ein persönliches Konto, um geschützte Online-Inhalte sehen zu können. Bitte führen Sie die Registrierung durch.

Registrieren

Test-Abonnement
Sie können unser Angebot auch 3 Monate kostenfrei testen.

Mitgliedschaft testen

Anmelden

Mit bestehendem Benutzerkonto anmelden.

Jetzt anmelden

Das könnte Sie auch interessieren

Mehr aus der Rubrik Apparative Methoden