Wie finde ich den richtigen Namen für mein Kosmetikinstitut?

20.05.2021
Foto: Ivan_Dudka/shutterstock.com

Wie nenne ich mein Kosmetikinstitut am besten? Das ist eine wichtige Frage, die über Erfolg und Misserfolg Ihres Unternehmens entscheiden kann. Denn bereits der Name Ihres Instituts verrät Ihren Kunden, welche Zielgruppe Sie ansprechen und was Sie zu bieten haben. Wie Sie genau den richtigen Namen für Ihr Institut finden, zeigen Ihnen die Tipps und Ratschläge in diesem Beitrag.

Die Wahl, mit welchem Namen man im Geschäftsverkehr auftritt, ist für jede Existenzgründerin eine sehr wichtige Entscheidung – sicher auch für Sie als Kosmetikerin! Mit dieser Bezeichnung werden Sie bei Ihren Kunden am Markt bekannt und daher sollte sie auch beständig sein. Zudem befindet sich der Name auf allen Geschäftsunterlagen, somit sollten Sie die Entscheidung sehr sorgfältig treffen. Im Folgenden gebe ich Ihnen deshalb ein paar Tipps, wie Sie den perfekten Namen für Ihr Kosmetikinstitut finden und damit den ersten Grundstein für eine erfolgreiche Zukunft legen!

Holen Sie sich Feedback zu Ihren Ideen ein

Als erstes empfiehlt es sich, dass Sie sich in die Position eines potenziellen Kunden versetzen und überprüfen, wie der gewählte Firmenname wirkt. Sie sollten unterschiedliche Personen aus Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis und auch potenzielle Kundinnen befragen, wie bei ihnen dieser Name ankommt.

Vor allem sollten Sie die Testpersonen befragen, ob bei ihnen der gewählte Name irgendwelche negativen Assoziationen hervorruft und ob erkennbar ist, was Sie anbieten oder wer Sie sind. Diese Vorgehensweise kann Ihnen sehr viel Geld sparen, da Sie hier eine Marktrecherche im abgesicherten Modus vornehmen, also noch bevor Sie mit dem Namen an die Öffentlichkeit gehen.

Häufig denken sich Gründerinnen im stillen Kämmerlein einen aus ihrer Sicht tollen Namen aus. Wenn sie dann diesen Namen einem ausgewählten Personenkreis präsentieren, deckt dieser oft viele Schwachpunkte auf.

Sie sollten diese Gelegenheit unbedingt nutzen und keine ungeprüften Schnellschüsse vornehmen.

Gesetzliche Vorschriften bei der Namensfindung

Bei der Wahl eines Namens für ein Unternehmen sind Selbstständige auch an bestimmte gesetzliche Vorschriften gebunden. Wichtig ist, dass der gewählte Firmenname keine Namensrechte eines anderen verletzt, der sich den Namen schon hat schützen lassen.

Um das Risiko einer Auseinandersetzung mit einem Mitbewerber möglichst gering zu halten, empfiehlt es sich, vor der Verwendung der Bezeichnung prüfen zu lassen, ob der erwünschte Name bereits von einem anderen Unternehmen geführt wird. Daher sollten Sie einen Rechtsanwalt befragen, um ganz sicher zu gehen, dass der gewählte Name rechtlich korrekt ist.

Natürlich können Sie sich den eigenen Firmennamen auch schützen lassen, indem sie ihn als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eintragen lassen. Dadurch können Sie zukünftig Mitbewerbern untersagen, den gleichen Namen zu verwenden.

Ihr Name muss für Aufmerksamkeit sorgen

Zudem ist wichtig, dass Sie mit dem Firmennamen genau Ihre Zielgruppe ansprechen. Daher ist es in erster Linie erforderlich, die eigene Wunschkundin und das Leistungsangebot genau zu definieren. Kreieren Sie Ihr Angebot eher für die etwas reifere Dame, so sollte der Name nicht zu jugendlich sein. Sonst fühlt sich die jüngere Kundin angesprochen, die sich jedoch vielleicht das etwas teurere Produkt nicht leisten kann oder die speziellen Behandlungen noch gar nicht benötigt.

Ihr Firmenname sollte auf Sie aufmerksam machen. Lassen Sie Ihre Kreativität spielen und kreieren Sie ruhig auch mal eine andere Schreibweise, damit Sie im Gedächtnis bleiben.

Passt der Name auch zu Ihnen?

Was oft nicht beachtet wird, ist, dass der Name auch zur Gründerin passen muss. Der fantasievollste Name nützt nichts, wenn er der Kosmetikerin nicht entspricht und nur ein Konstrukt für die Vermarktung darstellt, aber nicht durch die Gründerin ausgefüllt werden kann. Die Kundinnen könnten dieses Ungleichgewicht spüren und wegbleiben.

Wie viel Kreativität ist erlaubt?

Oft will eine Kosmetikerin einen Fantasienamen für ihr Einzelunternehmen wählen. Wenn sie sich ins Handelsregister eintragen lässt, kann sie diesen Namen auch allein führen, also weder ihren Personennamen verwenden noch die Tätigkeit oder Branche nennen.

Sollte sie keinen Handelsregistereintrag haben, so ist es erforderlich, dass sie ihren Vor- und Zunamen mitführt. Neben dem Namen ist eine Branchenangabe oder Tätigkeitsbezeichnung möglich. So zum Beispiel: Kosmetikstudio Schneewittchen Rosa Weiß.

Sie sollten sich keine zu komplizierten Namenskonstrukte für Ihre Firma ausdenken. Der Firmenname sollte kurz und einprägsam sein und einen Wiedererkennungswert für die Kundin haben. Zudem sollte aus dem Firmennamen hervorgehen, was der Geschäftszweck ist. Abkürzungen sind in den meisten Fällen nicht zu empfehlen, da sie oft schwer zu merken sind und die Bedeutung sich nicht jedem erschließt.

Denken Sie weiter!

Bei der Namensgebung sollten Sie schon an die Zukunft Ihrer Selbstständigkeit denken. So sollten Sie darüber nachdenken, ob Sie im deutschsprachigen Raum mit Ihrem Angebot bleiben möchten, oder ob Sie auch ins Ausland expandieren möchten. Wäre der gewählte Name dort aussprechbar und verständlich oder hätte er eine andere, schlimmstenfalls sogar negative Bedeutung, was für Ihr Angebot nicht nützlich wäre? Hat sich in diesem Land

eventuell schon jemand diesen Namen schützen lassen, dann sollten Sie auch das vor dem Start schon abklären.

Vor allem sollten Sie sich durch den Namen nicht zu sehr in Ihrem Angebot einschränken. Schon oft ist es vorgekommen, dass Kosmetikerinnen im Laufe ihrer Selbstständigkeit ihre Angebotspalette erweitern, dann sollte der Name diesen neuen Bereich ebenfalls mit umfassen.

Ganz wichtig: Wie findet Google Ihren Namen?

Bedenken Sie, dass in der heutigen Zeit die meisten Kundinnen sich im Internet informieren und dort für ihre Bedürfnisse die passende Lösung suchen. Befragen Sie potenzielle Kundinnen, welche Begriffe diese zum Beispiel bei Google eingeben würden, wenn sie nach Ihren Angeboten suchen. Falls Sie dann wegen Ihres Fantasienamens nicht gefunden würden, dann wäre es eben nicht der geeignete Name.

Somit sollte der ausgewählte Name auch unter marketingtechnischen Gesichtspunkten auf den Prüfstand gestellt werden. Der fantasiereichste Name nützt nichts, wenn am Ende die Kundinnen und dadurch der Umsatz ausbleiben.

Kosmetikstudio oder Kosmetikinstitut?

Als Kosmetikerin kann man bei der Suche nach dem passenden Firmennamen auch auf den Gedanken kommen, sich als Institut zu bezeichnen.

Der Begriff „Institut“ darf nur dann verwendet werden, wenn durch einen Zusatz klargestellt wird, dass es sich nicht um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende Einrichtung handelt. Zudem sollte die Gründerin beachten, dass ihr Unternehmen durch diesen Begriff sehr seriös wirkt und sie sollte hinterfragen, ob sie dies für ihre Zielgruppe möchte und es zu ihr passt. Hier sollte sofort ein Blick auf die konkrete Zielgruppe der Kosmetikerin erfolgen.

Würde eine potenzielle Kundin nach einem Institut suchen für die Lösung ihres Problems? Oder wäre dies, falls es sich um die jugendliche Frau als Zielkundin handelt, stylish genug? In diesem Fall wäre wohl „Studio“ angebrachter.

Mein Tipp: Gehen Sie den Namensfindungsprozess spielerisch an und lassen Sie ruhig auch neue Ideen zu. Alles braucht seine Zeit, auch dieser Vorgang, denn schließlich sollen Sie mit dem Namen sehr lange zufrieden sein und damit eine eigene Marke aufbauen.

Foto: Autorin
Renate Straubinger

Die Buchautorin ist Volljuristin, Unternehmensberaterin sowie Business-Coach in München. Seit 2002 berät sie Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen und hilft ihnen, den Traum vom selbstbestimmten Berufsleben zu verwirklichen. www.beratung-straubinger.de

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