Neues zur NiSV

27.04.2021
Foto: fizkes/shutterstock.com

(Stand: 21. April 2021)

Der Vollzug der Fachkundeschulungen gemäß der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) soll laut verschiedener Quellen ausgesetzt werden. Hierzu waren Bundesumweltministerium (BMU) und die Länder dabei, einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Wie sich jetzt herausstellt, wird dieser nicht von allen Ländern mitgetragen. BEAUTY FORUM hat beim BMU nachgefragt.

Hier kommt die Stellungnahme des BMU:

„Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) ist in weiten Teilen am 31. Dezember 2020 in Kraft getreten. Sie enthält allerdings einige die Fachkunde betreffende Regelungen, die erst am 31. Dezember 2021 in Kraft treten werden. Ab dem Inkrafttreten dieser Regelungen müssen Personen im Hinblick auf die Durchführung bestimmter Anwendungen nachweisen können, dass sie die dafür erforderliche Fachkunde haben. Zur Erlangung dieser Fachkunde müssen rechtzeitig vor Inkrafttreten dieser Regelungen geeignete Schulungen erfolgreich absolviert werden. Welche Anforderungen an eine geeignete Schulung gestellt werden, ergibt sich aus § 4 Absatz 2 NiSV in Verbindung mit Anlage 3 NiSV und wurde in der am 25. März 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Fachkunderichtlinie NiSV weiter konkretisiert (BAnz AT 25.03.2020 B7).

Aufgrund der seit dem Frühjahr 2020 im Hinblick auf Covid-19 bestehenden Pandemielage in Deutschland kann aber nicht mehr davon ausgegangen werden, dass es bis zum Jahresende 2021 realistisch möglich ist, solche Schulungen in der benötigten Breite durchzuführen.

Vor diesem Hintergrund hatte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) auf Fachebene mit den Ländern bereits einen Lösungsvorschlag erarbeitet. Es wurde angestrebt, Ermessensspielräume im Vollzug zu nutzen, dass bis Ende 2022 keine Sorge vor ordnungsrechtlichen Maßnahmen hätte bestehen müssen, wenn trotz Bemühens die Teilnahme an einer geeigneten Schulung zum Erwerb der Fachkunde noch nicht möglich gewesen wäre.

Leider wurde dieser Vorschlag in der am 30. März 2021 zu Ende gegangenen weiteren Abstimmung nicht von allen Ländern mitgetragen.

Gegenwärtig werden daher Handlungsalternativen in Erwägung gezogen und geprüft mit dem Ziel, rechtzeitig, das heißt bis zum Inkrafttreten der Fachkundeanforderungen, gemeinsam mit den Ländern eine konstruktive und rechtssichere Lösung für die Betroffenen zu finden.“

Ein Ministeriumssprecher führt dazu aus:

„Der Vollzug der NiSV liegt als jeweils eigene Aufgabe in der Zuständigkeit der Länder. Daher ist eine Beschlussfassung der Länder zum Vollzug der NiSV mit einer über eine Selbstbindung hinausgehenden Bindungswirkung auch für alle anderen Bundesländer rechtlich ausgeschlossen. Es wäre insofern theoretisch möglich, dass es beim Vollzug der NiSV zu abweichenden Vorgehensweisen in einzelnen Bundesländern kommen könnte.

Alle Beteiligten haben aber ein hohes Interesse an einer bundeseinheitlichen Regelung. Aus diesem Grund wurde der oben genannte Lösungsvorschlag auch nicht übernommen. Zwar wurde der Vorschlag von einer Mehrheit der Länder unterstützt, aber eben nicht von allen sechzehn Bundesländern. In der Sache besteht allerdings Einigkeit.

Es geht lediglich um den Weg zum Ziel, gemeinsam mit den Ländern – rechtzeitig, das heißt bis zum Inkrafttreten der Fachkundeanforderungen – eine konstruktive und rechtssichere Lösung für die Betroffenen zu finden, weshalb gegenwärtig Handlungsalternativen in Erwägung gezogen und geprüft werden.“

Das könnte Sie auch interessieren

Mehr aus der Rubrik Unternehmensführung