Leasing von Kosmetikgeräten: Immer up to date

04.03.2019
Foto: Olena Chukhil/Shutterstock.com

Gerade einmalige Investitionen für neue Kosmetikapparate können für Ihr Institut zur finanziellen Belastungsprobe werden. Flexible Leasingmodelle können hier Abhilfe schaffen. Aber wie genau funktioniert das Prinzip? Thorsten Lewandowski, Geschäftsführer der dlb Die Leasing Beratung GmbH, beantwortet im Interview die wichtigsten Fragen zum Thema Leasing.

MY BEAUTY BUSINESS: Welche Vorteile hat das Leasing von Geräten für die Kosmetikerin?

Thorsten Lewandowski: Der Vorteil besteht in der Aktualität der technischen Ausstattung. Durch Leasing können Kosmetikerinnen ihre Geräte und auch die Raumausstattung immer auf dem neuesten Stand halten und bei Kunden mit modernen und ästhetischen Möbeln, Tresen und Gadgets wie einer Kaffeemaschine oder medialen Elementen punkten. Gleichzeitig bewahren sie jedoch die eigene Liquidität und haben so Ressourcen frei für beispielsweise Werbung, Sonderaktionen, Präsenz auf regionalen Messen oder andere Möglichkeiten. Zudem sparen Kosmetikerinnen, die auf Leasing setzen, Steuern, da die Leasingraten komplett von der Gewerbeertrags- und Körperschaftssteuer abgesetzt werden können.

Wie verbreitet ist das Leasingangebot unter Kosmetikherstellern?

Das Angebot ist sehr verbreitet. Fast alle Gerätehersteller und -vertriebe verfügen dahingehend über Kontakte. Nur wird diese Option noch von sehr wenigen Kosmetikstudios in Anspruch genommen. Dabei ist insbesondere die Neueröffnung eines Salons für den Eigentümer oder die Eigentümerin ein derartig großer finanzieller Schritt, dass am Anfang kein Budget für teure und moderne Geräte oder Einrichtungsgegenstände möglich ist. Doch genau das sind die Dinge, auf die die potenzielle Kundschaft achtet. Wir als dlb strukturieren eine Zusammenarbeit mit Herstellern und Händlern für Kosmetikerinnen, sodass die geplanten Geschäfte auch umgesetzt werden können. Das steigert den Verkaufserfolg des Herstellers und unsere Leasingkunden erhalten die Ware ohne nennenswerten Aufwand.

Wie sieht es beim Leasing mit der Garantie und Wartung aus?

Grundsätzlich gelten gesetzliche Garantieansprüche auch im Leasing. Gewährleistungsrechte, also die Sicherheit, dass die Geräte auch funktionieren, werden von der jeweiligen Leasinggesellschaft abgetreten. Allerdings kann mit jedem Lieferanten eine Wartung des geleasten Gerätes vereinbart werden. Hierzu bieten wir auch Verträge an, die sowohl die Abzahlung des Gerätes als auch Wartungsdienstleistungen des Lieferanten mit einfließen lassen. So ist mit einer Rate alles abgedeckt.

Könnte man die Geräte auch vor Ende des Vertragsablaufs zurückgeben, falls sie sich beispielsweise nicht lohnen?

Ohne den Vertrag final zu erfüllen, ist eine Rückgabe nicht möglich. Der Grund liegt in der Vereinbarung, dass eine Leasinggesellschaft einen Anspruch auf volle Rückzahlung der vereinbarten Summe hat. Hier gibt es keinen Unterschied zu einem gewöhnlichen Kauf von Produkten: Niemand erstattet den anteiligen Kaufpreis, wenn der Käufer merkt, dass das Gerät sich nicht „lohnt“. In Zusammenarbeit mit dem Lieferanten kann die Kosmetikerin aber flexible Modelle verhandeln, zum Beispiel, dass ein anderes Gerät dafür gekauft wird.

Muss die Kosmetikerin oder der Kosmetiker das Gerät nach einer bestimmten Dauer wieder abgeben?

Nein, das Gerät nach einer bestimmten Zeit wieder zurückzugeben, ist nicht zwingend notwendig. Beim Leasing wird dem Kunden der Zugriff auf das Gerät nur dann untersagt, wenn er die vereinbarten Raten nicht bezahlt und der Vertrag in dessen Folge gekündigt wird. Im Normalfall kann der Kunde das Gerät am Ende käuflich erwerben oder an den Händler zurückgeben. Das ist ein weiterer großer Vorteil: Die Kosmetikerin kann hier entscheiden, ob ein Gerät für die eigenen Anforderungen noch ausreicht oder ob nach Ablauf des Leasingvertrags direkt ein neueres Nachfolgermodell folgen soll. Das bietet Flexibilität und ermöglicht, auf die schnelllebigen Trends zu reagieren und somit den Wünschen der Kunden nachzukommen.

Gibt es auch beim Leasing verschiedene Leasingmodelle bzw. -optionen?

Ja, selbstverständlich gibt es die. Um auf individuelle Anforderungen der Kunden eingehen zu können, gibt es verschiedene Leasingmodelle. So können Händler und Kunden beispielsweise Laufzeit und Rate eines Leasingvertrags flexibel abstimmen. Dabei ist die Bandbreite sehr groß und hängt vom jeweiligen Geschäftsvorfall ab.

Kann der Leasingpartner das Gerät auch frühzeitig wieder zurückfordern?

Ja, wie bereits erwähnt ist dies möglich, wenn die Raten nicht beglichen wurden. Hält sich die Kosmetikerin oder der Kosmetiker an die vereinbarten und festgelegten Zahlungsverpflichtungen und gibt es keine Hinweise auf die Verschlechterung der eigenen Bonität, liegt grundsätzlich jedoch kein Recht auf Rückforderung innerhalb der Vertragslaufzeit vor.

Thorsten Lewandowski studierte Leasing- und Finanzierungswirtschaft. Er ist Experte im Bereich Leasing, Beratung und Abwicklung und Geschäftsführer der dlb GmbH. Die Leasing Beratung ist auf Nischenmärkte mit Anschaffungswerten bis 75.000 Euro spezialisiert.

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