Diese Versicherung brauchen Sie als Kosmetikerin

27.05.2020
Foto: Eviart/Shutterstock.com

Aktuell geht es darum, so viele Kosten zu sparen wie möglich. Da lohnt sich auch ein Blick auf Ihre Versicherungen: Welche davon ist wirklich sinnvoll, wo kann Geld gespart werden? Unser Beitrag zeigt Ihnen die drei wichtigsten Versicherungen für Kosmetikinstitute, um im Schadensfall eine noch größere finanzielle Not abzuwenden.

Kaum ein Beruf ist so nah an der Kundin wie der der Kosmetikerin. Ob Ausreinigung oder Abend-Make-up – Sie sorgen dafür, dass Ihre Kundinnen sich wohlfühlen und das auch nach außen tragen können. Doch wo Menschen am Werk sind, passieren auch Fehler. Im Idealfall verlässt die Kundin Ihr Institut strahlend und selbstbewusst. Doch nicht immer trifft der Idealfall auch ein. Vielleicht reagiert die Kundin allergisch auf ein Peeling oder Sie verbrennen ein kleines Hautareal, weil der Laser zu stark eingestellt war.

Wenn Ihnen so ein Fehler passiert, müssen Sie für entstandene Schäden – zum Beispiel Behandlungskosten – oder sogar Schmerzensgeld aufkommen.Deshalb sollten Sie sich besser früher als später mit dem Thema Versicherungen auseinandersetzen, wenn Sie den Schritt in die Selbstständigkeit bereits gewagt haben oder noch wagen möchten. Das hilft Ihnen nicht nur dabei, sich rechtzeitig abzusichern, sondern kann Ihnen auch Kosten ersparen, indem Sie erkennen, welche Versicherungen Sie wirklich brauchen.

Das brauchen Sie besonders zu Beginn

Ihrer Selbstständigkeit können im Falle eines Schadens Kosten auf Sie zukommen, die Sie kaum aus eigener finanzieller Kraft bewältigen können. Sie müssen ja bereits Miete für Ihr Institut zahlen, Ihre Einrichtung, Ihr Equipment und hochwertige Produkte kaufen. Einen fünfstelligen Betrag werden Sie zu Beginn für Ihren Traum von der Selbstständigkeit ausgeben. Auch wenn Sie zunächst so wenige Versicherungen wie möglich abschließen möchten, um zu sparen – sparen Sie nicht am falschen Ende!

1. Betriebshaftpflicht

Absolutes Muss bei der Gründung Ihres Kosmetikinstituts ist die Betriebshaftpflichtversicherung. Sie übernimmt im Falle eines Falles die Kosten eines Behandlungsfehlers oder eines Sachschadens. Wenn Ihre Kundin Sie beispielsweise bittet, ein Foto ihrer neuen Wimpern zu schießen, Sie dabei ihr Handy fallen lassen und das Display zerspringt, übernimmt Ihre Versicherung die Kosten der Reparatur oder Neuanschaffung.Auch Vermögensfolgeschäden sind inklusive. Ein solcher Schaden tritt etwa ein, wenn eine Kundin in Ihrem Laden über ein ungeschickt verlegtes Kabel stolpert, sich das Bein bricht und in der Folge einige Zeit lang arbeitsunfähig ist. Ist Ihre Kundin dann auch noch selbstständig, hat sie durch eine Arbeitsunfähigkeit finanzielle Einbußen, für die Sie im Endeffekt aufkommen müssen.

Außerdem kümmert sich die Betriebshaftpflichtversicherung um die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Das kann passieren, wenn eine Kundin zwei Tage nach einem Besuch bei Ihnen auf eine von ihr gekaufte neue Creme allergisch reagiert und Sie dafür verantwortlich machen möchte. Ihre Versicherung prüft das für Sie und wehrt den Anspruch ab.

2. Inhaltsversicherung

Gleich zu Beginn der Gründung Ihres Kosmetikinstituts werden Sie teure Geräte sowie Kosmetikartikel anschaffen. Entsprechend sollten Sie eine Inhaltsversicherung abschließen. Diese kümmert sich um Schäden an Ihrem Equipment und Ihren Produkten, die Sie nicht selbst verursacht haben.Dazu gehören zum Beispiel Schäden durch einen Brand- oder Wasserschaden. Auch im Falle eines Einbruchdiebstahls springt die Inhaltsversicherung ein und übernimmt die Kosten für Neuanschaffungen oder Instandsetzungen.

Das brauchen Sie später

Läuft Ihr Institut schon seit einer Weile gut, wird automatisch Ihr Umsatz wachsen. Sie werden weitere Mitarbeiter einstellen und Ihre Leistungen erweitern. All diese Veränderungen sollten Sie in Ihrer Betriebshaftpflicht- und Inhaltsversicherung nachtragen lassen, um bestens abgesichert zu sein. Darüber hinaus gibt es jetzt noch zusätzliche Versicherungen, die Sie abschließen sollten.

3. Firmenrechtsschutz

Spätestens wenn Sie Mitarbeiter eingestellt haben und mit verschiedenen Händlern zusammenarbeiten, sollten Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung abschließen. Sie springt nicht nur dann ein, wenn ein Fehler bei der Arbeit eine Strafverfolgung nach sich zieht, sondern übernimmt auch Anwalts- und Gerichtskosten, wenn Sie in einen Rechtsstreit mit einem Mitarbeiter oder einem Lieferanten geraten. Die gewerbliche Rechtsschutzversicherung springt aber nicht nur für Gerichts- und Anwaltskosten ein, sondern auch, wenn Sie etwa Zeugengeld bezahlen müssen oder Sie einen Gutachter benötigen.

Was kostet das alles?

Wenn Sie nähere Infos zu den möglichen Versicherungen brauchen, sind Online-Vergleichsplattformen ein guter Anlaufpunkt. Hier erfahren Sie nicht nur alles Nötige, um eine passende Entscheidung zu treffen. Sie können auch direkt vergleichen, welcher Versicherungsanbieter die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse anbietet.Was Sie Ihre Absicherung monatlich kostet, ist pauschal nicht zu sagen. Dies hängt maßgeblich davon ab, welche Behandlungen Sie durchführen und wie hoch Ihr Umsatz ist. Wichtig für die Versicherungsgebühr ist außerdem die Wahl und Höhe einer Selbstbeteiligung. Je höher Sie diese wählen, desto geringer fallen die Versicherungsbeträge aus. Wichtig hierbei: Erst ab der Höhe der von Ihnen gewählten gewählten Selbstbeteiligung springt die Versicherung ein – wählen Sie also beispielsweise 1.000 Euro und es entsteht Ihnen ein Schaden von 990 Euro, müssen Sie ihn selbst tragen.

Rechenbeispiele

Um Ihnen eine Vorstellung der Kosten zu geben, zeige ich Ihnen hier zwei Beispiele:

Beispiel 1:

Ein neu gegründetes Kosmetikinstitut mit einer Umsatzprognose von 30.000 Euro/Jahr, keine Mitarbeiter, Wert des Inventars: etwa 20.000 Euro. Für eine Betriebshaftpflichtversicherung sollten Sie mit 120 Euro pro Jahr rechnen. Eine Inhaltsversicherung kostet rund 80 bis 90 Euro jährlich. Beides ist ohne Selbstbeteilung berechnet.

Beispiel 2:

Ein vier Jahre altes, etabliertes Kosmetikinstitut mit einem Umsatz von 150.000 Euro im Jahr, drei Vollzeit- und zwei Teilzeit-Mitarbeitern, Wert des Inventars und der Waren: 50.000 Euro. Für die Betriebshaftpflichtversicher-
ung werden hier rund 150 Euro im Jahr zu zahlen sein, die Inhaltsversicherung beläuft sich auf je nach Anbieter rund 95 Euro im Jahr bei einer Selbstbeteilung von 500 Euro. Eine Gewerberechtsschutzversicherung ist kostspieliger und wird Sie etwa 300 Euro im Jahr kosten, ebenfalls bei einer Selbstbeteiligung von 500 Euro.

Diese Versicherungen benötigen Sie

Bezeichnung:Übernimmt die Kosten für:Kosten pro Jahr:Kosten pro Jahr:Sachschaden, Behandlungsfehler, ­Vermögensfolgeschäden120 – 150 EuroInhaltsver­sicherungBrand, Wasserschaden, Einbruchdiebstahl, Unverschuldete Schäden an Geräten80 – 95 EuroFirmenrechtsschutzversicherungAnwalts- und Gerichtskosten, Gutachter, Zeugengeld, Strafverfolgung in Folge von Arbeitsfehlerncirca 300 Euro
Benjamin Papo

Benjamin Papo

Der Autor ist seit 2017 Geschäftsführer der Finanzchef24 GmbH. Der Diplom-Kaufmann will Gewerbeversicherungen modernisieren und noch mehr Selbständige und Kleinunternehmer digital, einfach und transparent absichern.
www.finanzchef24.de

Mehr zu den Themen:

Das könnte Sie auch interessieren

Mehr aus der Rubrik Institute im Fokus