10 Finanz-Tipps zum Meistern der Corona-Krise

24.04.2020
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Die aktuelle Krise bringt viele Kosmetikerinnen in eine finanzielle Schieflage, die sogar ihre Existenz gefährden kann. Steuerberater Karsten Freyer gibt 10 Tipps, wie Sie eine solche Entwicklung vermeiden.

In der aktuellen Krise müssen fast alle Unternehmer sehr flexibel auf die jeweils aktuelle Situation reagieren. Auch die Politik steht vor dieser Herausforderung und versucht sie zu meistern. Deshalb ändern sich fast täglich die in Steuer- und Finanzangelegenheiten geltenden Rahmenbedingungen. Im Folgenden habe ich zehn Tipps für Sie, wie Sie die Folgen der Krise abfedern können.

10 Tipps für selbstständige Kosmetikerinnen

Dessen ungeachtet lassen sich folgende Tipps geben, was Sie als selbstständige Kosmetikerin tun sollten, um die Krise finanziell zu meistern.

  1. Bewahren Sie einen kühlen Kopf. Erstellen Sie nach der ersten Panikreaktion einen Finanzplan für die nächsten sechs Monate, der Ihren Kapitalbedarf in diesem Zeitraum erfasst. Stellen Sie dem Bedarf Ihre sicheren Einnahmen gegenüber. Doch Vorsicht! Planen Sie „konservativ“. Berücksichtigen Sie mögliche Auftragsstornierungen und Zahlungsausfälle, denn Ihr vorrangiges Ziel muss kurz- und mittelfristig sein: die Liquidität Ihres Instituts sichern – selbst wenn es schlimmer als erwartet kommt.
  2. Wenn Sie einen Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben haben, prüfen Sie, inwieweit Sie Ihre Fixkosten senken können oder gar müssen, um Ihre Liquidität zu sichern und Ihren finanziellen Handlungsspielraum zu erweitern.
  3. Versuchen Sie im Bedarfsfall alle Dauerschuldverhältnisse wie Leasingverträge, Kredittilgungen, Mietzahlungen usw. auszusetzen, um Ihre Liquidität zu erhöhen. Bewahren Sie dabei jedoch einen gewissen Zukunftsblick. Achten Sie zum Beispiel darauf, dass Sie beispielsweise strategisch wichtige Dienstleister nicht verprellen, die Sie für Ihre Leistungserbringung spätestens nach der Krise wieder brauchen.
  4. Lassen Sie Ihre Steuervorauszahlungen an das Finanzamt auf null setzen und Ihre Steuerschulden, wie zum Beispiel Ihre Umsatzsteuerschulden, aussetzen. Das erledigt für Sie, sofern gewünscht, Ihr Steuerberater.
  5. Suchen Sie, wenn trotz dieser Maßnahmen ein Liquiditätsengpass droht, möglichst früh das Gespräch mit Ihren Kapitalgebern wie Banken. Schildern Sie Ihnen offen Ihre Situation. Scheuen Sie sich hiervor nicht, denn wenn Ihr Unternehmen jetzt in eine finanzielle Schieflage gerät, liegt dies (meist) nicht an Managementfehlern. Das wissen auch die Banken.
  6. Führen Sie als vertrauensbildende Maßnahme solche Gespräche auch mit Ihren Lieferanten. Versuchen Sie mit Ihnen günstigere Lieferkonditionen zu vereinbaren – zum Beispiel durch ein Verlängern der Zahlungsfrist. Dies ist in der Regel kein Problem, wenn diese selbst liquide sind und wissen: Ihr Institut ist eigentlich gesund.
  7. Schreiben Sie bei größeren Aufträgen häufiger kleine Zwischenrechnungen statt nur eine „fette“ Rechnung nach Auftragsabschluss. Das verbessert Ihre Liquidität und mindert die Gefahr, dass Sie in eine finanzielle Schieflage geraten, wenn Ihr Kunde Zahlungsprobleme hat.
  8. Vereinbaren Sie mit Ihren Mitarbeitern, soweit möglich und nötig, Kurzarbeit. Beantragen Sie bei der Agentur für Arbeit, sofern Sie dies noch nicht getan haben, Kurzarbeitergeld. Beim Beantragen hilft Ihnen Ihr Steuerberater.
  9. Um zu verhindern, dass Selbstständige kurzfristig insolvent werden, hat die Bundesregierung ein Sofort-Hilfe-Programm verabschiedet. Ihm zufolge können zum Beispiel Betriebe in Rheinland-Pfalz mit 0 bis 5 Mitarbeitern eine Sofort-Hilfe von 9.000 Euro erhalten, die nicht zurückgezahlt werden muss; Betriebe mit 6 bis 10 Arbeitnehmern 15.000 Euro und Betriebe mit 11 bis 50 Beschäftigten 30.000 Euro. Diese Summen variieren von Bundesland zu Bundesland leicht. Beantragen Sie diese Sofort-Hilfe, auch hierbei hilft Ihnen Ihr Steuerberater.
  10. Außer der Sofort-Hilfe können Sie im Bedarfsfall ein Sofort-Darlehen Ihres Bundeslandes beantragen. Dieses beträgt zum Beispiel in Rheinland-Pfalz für Betriebe bis 10 Beschäftigte maximal 10.000 Euro. Die Darlehen müssen im Gegensatz zu den Sofort-Hilfen zurückgezahlt werden. Sie sind jedoch bis Ende 2021 zins- und tilgungsfrei.

Zuversicht bewahren

Die aktuelle Krise ist insbesondere für Kleinunternehmen wie Kosmetikinstitute mit geringen finanziellen Rücklagen und/oder hohen Fixkosten existenzbedrohend. Doch es gibt einige Möglichkeiten zum Gegensteuern und eine Reihe staatlicher Unterstützungsmaßnahmen. Bewahren Sie sich deshalb trotz Krise Ihre Zuversicht. Auch dies zeichnet eine gute Unternehmerin aus.

Karsten Freyer

Der Autor ist Inhaber der Steuerberatungskanzlei Karsten Freyer in Freinsheim (bei Ludwigshafen). Der Diplom-Kaufmann betreut mit seinem 12-köpfigen Team viele Unternehmen und Selbstständige (Internet: www.steuerberatung-freyer.de).

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